Druck des Bundeskartellamts Lego stellt Online-Handel mit Läden gleich
Wieviel Rabatt ein Lego-Händler im Einkauf erhält, hängt unter anderem von der Anzahl der Regalmeter im Laden ab. Online-Händler konnten die bunten Plastiksteine deshalb bislang nicht so günstig einkaufen. Ungerecht, befand das Kartellamt - und Lego reagierte.
Der dänische Spielzeugriese Lego hat auf Druck des Bundeskartellamtes die Benachteiligung von Online-Händlern in Deutschland gestoppt. Lego habe zugesagt, künftig Online-Händlern im Einkauf die gleiche Rabatthöhe zuzusichern wie dem niedergelassenen Vertrieb, teilte das Bundeskartellamt mit. Bisher hätten die Online-Händler vielfach niedrigere Rabatte bekommen. Damit könnten laut Marktbeobachtern Preissenkungen für Lego-Produkte in Online-Plattformen möglich werden.
Die Behörde hatte Lego vorgeworfen, dass Rabattmöglichkeiten für Händler zum Teil an Kriterien geknüpft waren, die nur Ladenbetreiber erfüllen können. So spielten etwa die zur Verfügung stehenden Regalmeter eine Rolle. Das führte laut der Behörde dazu, dass Händler "allein durch Verkäufe im stationären Handel in den Genuss der höchsten Rabattpunktzahl" kommen konnten - Online-Händler waren im Nachteil.
Kartellamt: "Online-Handel nicht strukturell benachteiligen"
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, Hersteller dürften ihren Händlern durchaus "bei unterschiedlichen Leistungen" unterschiedlich hohe Rabatte einräumen. Dabei dürfe aber der Online-Handel als Vertriebskanal nicht strukturell benachteiligt werden. "Sehr viele Händler fahren inzwischen auch zweigleisig, um neben dem stationären Handel zusätzlich über den Online-Vertrieb neue Kunden zu gewinnen", so Mundt weiter. "Solche Geschäftsmodelle müssen - mitunter auch zur Stützung des stationären Handels - möglich sein." Für den Verbraucher sei entscheidend, "dass sich der Wettbewerb auf allen Vertriebskanälen entfalten kann".
Lego führt nun den Angaben zufolge "alternative oder ergänzende Rabattkriterien" ein, die speziell auf den Online-Handel zugeschnitten sind. Die Händler würden von dem Spielwarenhersteller über die Änderungen am Rabattsystem informiert. Nach dem Einlenken von Lego sei das Verfahren gegen das Unternehmen eingestellt worden, teilte das Kartellamt weiter mit.
Die Wettbewerbshüter hatten schon mehrfach Markenhersteller verschiedener Branchen ermahnt, den Verkauf über das Internet nicht zu benachteiligen. Häufig steht bei den Unternehmen der Wunsch dahinter, den Wert der Marke nicht zu gefährden.