Lobbyismus Wie sich die EU um Transparenz bemüht
Dem Klischee des intransparenten und lobbygesteuerten Apparats will die EU etwas entgegensetzen. Ihre Institutionen bemühen sich um mehr Transparenz - wenn auch unterschiedlich stark.
Die EU-Kommission betreibt seit mittlerweile acht Jahren ihr Transparenzregister. Es hat 12.000 Einträge und listet alle Interessenvertreter auf, die in Brüssel gehört werden möchten. Alle eingetragenen Lobbyisten unterliegen außerdem einem gemeinsamen Verhaltenskodex.
Treffen werden öffentlich gemacht
Das Register listet Unternehmensvertretungen und Beratungsfirmen oder Kanzleien auf, die im Auftrag einzelner Firmen unterwegs sind. Hinzu kommen Berufsverbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, aber auch Denkfabriken und Hochschulen, Kirchen und regionale oder kommunale Vertreter.
Ein Eintrag im Transparenzregister ist freiwillig. Er ist eine formale, wenn auch nicht verpflichtende Voraussetzung, um überhaupt einen Vertreter der EU-Kommission treffen zu können. Die Kommission macht ihre Treffen mit Lobbyvertretern außerdem öffentlich. So ist für europäische Bürger nachvollziehbar, welche Interessenvertreter welche Kommissarin zu welchem Thema gesprochen haben.
Nur Finnland listet alle Treffen auf
Das Europaparlament hat sich erst in jüngster Zeit strengere Regeln gesetzt, die ab kommendem Sommer gelten. Dann müssen Abgeordnete, die als Berichterstatter oder Ausschussmitglieder aktiv an einem EU-Gesetz mitschreiben, ihre Lobbytreffen veröffentlichen. Lobbyisten, die Zugang zu Bürogebäuden des Parlaments erhalten wollen, müssen sich bereits jetzt öffentlich registrieren.
Deutlich weniger transparent geht es auf der Ebene der Mitgliedsstaaten zu. Für die Vertretungen der nationalen Regierungen im Rat der EU-Mitgliedsstaaten gelten keine verbindlichen Lobbyregeln. Allein die finnische Vertretung listet Treffen öffentlich auf, alle anderen verweigern sich.
Während EU-Kommission und Europaparlament vor allem in jüngster Zeit an Transparenz zugelegt haben, bleibt es schwierig nachzuvollziehen, wessen Interessen die Mitgliedsstaaten bei ihren Entscheidungen in Brüssel vertreten. Etwa wenn sie neue EU-Gesetze unterstützen - oder blockieren.