Informationsaustausch über Zinserträge Luxemburg lockert ab 2015 sein Bankgeheimnis
Schon am Wochenende hatte sich angedeutet, dass Luxemburg beim Bankgeheimnis kompromissbereit geworden ist - jetzt gibt es Gewissheit: Ab 2015 beteiligt sich auch das Großherzogtum am EU-Informationsaustausch über Zinserträge. Das sei "gefahrlos" möglich, sagte Regierungschef Juncker.
Der luxemburgische Regierungschef Jean-Claude Juncker hat bestätigt, dass Luxemburg das Bankgeheimnis lockern und sich an einem Informationsaustausch auch über Zinserträge mit den anderen EU-Ländern beteiligen will. "Wir können den automatischen Informationsaustausch gefahrlos zum 1. Januar 2015 einführen", sagte er.
Luxemburg habe beschlossen, ab 2015 eine automatische Auskunftserteilung für Zinserträge einzuführen, die von Luxemburger Finanzinstituten an Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten ausgezahlt würden, heißt es einer Mitteilung der Regierung. Ziel sei, dass die Zinserträge "nach den Rechtsvorschriften letzterer Mitgliedstaaten effektiv besteuert werden, bei gleichzeitigem Schutz ihrer steuerlich nicht relevanten Daten".
Luxemburg müsse zur Kenntnis nehmen, dass die internationalen Entwicklungen auf den automatischen Informationsaustausch hinsteuerten.
Druck auf Luxemburg und Österreich
Luxemburg und Österreich sind zum Missfallen anderer EU-Staaten bisher die beiden einzigen EU-Länder, die sich mit Hinweis auf ihr Bankgeheimnis gegen eine automatische Informationsweitergabe über solche Zinserträge an die Steuerbehörden der anderen Mitgliedstaaten wehren.
In einem Interview am Wochenende hatte bereits der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden die Bereitschaft zu einem Umschwung signalisiert.
Ähnliche Signale kamen in dieser Woche aus Österreich. Bisher erheben die beiden Länder auf die Guthaben von Ausländern eine anonyme Quellensteuer von 35 Prozent der Zinserträge, die zum großen Teil an die Herkunftsländer überwiesen wird - ohne den Namen zu nennen.