Software-Konzern stellt 500 Mio. Euro-Strafe in Frage Microsoft-Verhandlungen in Luxemburg begonnen
Vor dem zweithöchsten EU-Gericht in Luxemburg haben die Anhörungen zu der 500 Millionen Euro-Strafe der EU-Kommission gegen Microsoft begonnen. Der weltgrößte Software-Konzern zweifelte die Argumentation der Kommission an.
Zwei Jahre nach Verhängung des EU-Rekordbußgeldes von knapp 500 Millionen Euro gegen Microsoft hat der weltgrößte Software-Konzern die Strafe vor Gericht in Frage gestellt. Vor dem zweithöchsten EU-Gericht zweifelten Vertreter des Konzerns in Luxemburg die Argumentation der EU-Kommission an. Diese hatte im März 2004 festgestellt, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung beim Computer-Betriebssystem Windows in illegaler Weise ausnutzte.
Gefahr für Prestige der EU-Kommission?
Bislang wruden die Entscheidungen der EU-Kommission in Wettbewerbsfällen insgesamt drei Mal von Gerichten geändert. Eine weitere Niederlage der EU-Kommission würde ihrem Ansehen als Hüterin des Wettbewerbs in Europa nach Ansicht von Experten schweren Schaden zufügen. Ein Urteil des EU-Gerichts in erster Instanz wird erst in mehreren Monaten, möglicherweise auch erst im nächsten Jahr erwartet.
Jahrelanger Streit zwischen EU und Microsoft
Das Verfahren war 1998 durch eine Beschwerde des Server-Herstellers Sun Microsystems ins Rollen gekommen. Dieser warf Microsoft vor, sein Quasi-Monopol des Windows-Betriebssystems, das auf mehr als 95 Prozent aller PCs läuft, auszunutzen, um den Wettbewerb auch bei anderen Software-Produkten zu untergraben. Nach jahrelangen Ermittlungen bestätigte die EU-Kommission die Vorwürfe und verhängte neben dem Bußgeld von 497 Millionen Euro auch Auflagen.
Nach der mehrere hundert Seiten starken EU-Entscheidung muss Microsoft Daten über die Anbindung der Zentralrechner von Firmennetzwerken (Server) an das Betriebssystem Windows offen legen, damit Firmen, die Windows verwenden wollen, nicht auch die weiteren Programme von Microsoft kaufen müssen. Zudem soll Microsoft den PC-Herstellern sein Betriebssystem auch ohne das Abspielprogramm Media Player für Ton und Videos anbieten.
Software-Konzern kommt EU-Kommission entgegen
In beiden Punkten ist Microsoft der Kommission inzwischen entgegengekommen, nach Überzeugung der EU-Kommission sind die Zugeständnisse aber «gänzlich ungeeignet», um die Auflagen zu erfüllen. Als völlig inakzeptabel weist Microsoft dagegen eine dritte Auflage der Kommission zurück, sich künftige Erweiterungen des Betriebssystems Windows vorab genehmigen zu lassen. Dies sei ein unmittelbarer Eingriff in die Produktpolitik, der das Streben nach nutzerfreundlichen Innovationen unzulässig behindere.
Wenn das Europäische Gericht in erster Instanz das Bußgeld in voller Höhe bestätigt, müsste Microsoft die bislang höchste Wettbewerbsstrafe der EU-Geschichte zahlen. Die bisherige Rekordbuße von 462 Millionen Euro handelte sich 2001 der Schweizer Pharmakonzern Hoffmann-La Roche als Führer des so genannten Vitaminkartells ein. Gegen das erstinstanzliche Urteil können beide Seiten Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.