Gegen Proteste unabhängiger Labels EU genehmigt BMG-Übernahme durch Universal
Die Proteste der unabhängigen Musikverleger waren vergeblich: Die EU-Kommission hat den Verkauf von Bertelsmanns BMG Music Publishing an Universal genehmigt. Allerdings musste Universal im Gegenzug einige Zugeständnisse machen.
Die Proteste unabhängiger Musikproduzenten gegen den Zusammenschluss von Universal Music und Bertelsmanns BMG Music Publishing zum weltgrößten Musikverlag sind gescheitert. Die EU-Kommission genehmigte das Geschäft, verhängte allerdings Auflagen. Die zum französischen Medienriesen Vivendi gehörende Universal habe angeboten, Urheberrechtsverträge mit so erfolgreichen Musikern wie den Kaiser Chiefs und Justin Timberlake aufzugeben, erklärte die Brüsseler Behörde. Damit seien die wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die 2,1 Milliarden Dollar (1,6 Milliarden Euro) teure Übernahme ausgeräumt. Universal hatte den Musikverlag von Bertelsmann gekauft, um ihn mit seinem Verlagsgeschäft zusammenzulegen.
Unabhängige wollen Klage prüfen
Gegen die Fusion hatte sich vor allem Impala stark gemacht, ein Zusammenschluss 3500 unabhängiger Musikproduzenten und -Verleger. Impala hatte verlangt, dem neuen Musik-Riesen Auflagen für sein Geschäftsverhalten zu machen. Impala schloss eine Klage gegen die Genehmigung nicht aus. Der Verband werde jetzt die Entscheidung genau prüfen. Falls die Auflagen der Kommission nicht weit genug gehen, sei eine Klage denkbar, sagte Vorstandsmitglied Michel Lambot. Zugleich begrüßte er, dass die Kommission Universal in die Schranken verwiesen habe. Nun sei klar, dass Fusionen der Branchenriesen ohne Zugeständnisse nicht möglich seien.
Das Musikverlagsgeschäft der Bertelsmann Music Group stellt die Rechte der Komponisten und Texter in den Mittelpunkt und ist nicht zu verwechseln mit dem Tonträgergeschäft, das BMG in ein Joint Venture mit dem japanischen Sony-Konzern eingebracht hat. Dieser Zusammenschluss wird von der EU-Kommission erneut geprüft, nachdem eine erste Fusionserlaubnis im vergangenen Juli vom europäischen Gericht erster Instanz aufgehoben worden war.