Kommissionsempfehlung Mindestlohn soll auf 12,41 Euro steigen
Der gesetzliche Mindestlohn soll auf Vorschlag der Mindestlohnkommission zunächst um 41 Cent angehoben werden. Sozialverbände hatten eine Erhöhung von 12 auf 14 Euro gefordert. Die Gewerkschaften stimmten deshalb gegen den Vorschlag.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro angehoben werden. Das hat die zuständige Mindestlohnkommission empfohlen.
Der Vorschlag wurde dieses Mal allerdings nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.
In dem Gremium sitzen Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Gewerkschaften sowie der Wissenschaft. Die Kommission gibt alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Höhe des Mindestlohns ab. Sie orientiert sich bei der Anpassung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage. Ziel ist ein Mindestschutz der Arbeitnehmer, ohne Jobs zu gefährden. Eine gesetzliche Lohnuntergrenze gibt es seit 2015, damals betrug sie 8,50 Euro.
Heil: Bundesregierung will Vorschlag umsetzen
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte an, den Beschluss der Mindestlohnkommission umsetzen zu wollen. "Ich weiß, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Gewerkschaften durchaus einen höheren Mindestlohn gewünscht hätten", sagte Heil. Er verwies aber auf das Mindestlohngesetz. Demnach könne die Bundesregierung nur den Vorschlag der Kommission umsetzen oder nicht. Die Alternative wäre keine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar, "was angesichts der Inflationsentwicklung nicht verantwortbar ist".
Zuvor hatte die Kommission argumentiert, die Beschlussfassung falle "in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen".
Gewerkschaften üben scharfe Kritik
Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit. Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte: "Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen."
Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. "Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert."
Letzte Erhöhung kam am 1. Oktober 2022
Die Positionen hätten sehr weit auseinander gelegen, sagte die Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld, bei einer Pressekonferenz in Berlin. Die Verhandlungen dauerten ihren Angaben nach bis in den frühen Morgen.
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn zuletzt zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben. Vor allem die SPD hatte sich im Bundestagswahlkampf 2021 dafür eingesetzt. Der aktuelle Erhöhungsschritt soll nun wieder wie üblich auf Vorschlag der Kommission zustande kommen.