Hintergrund

Branchen mit Lohnuntergrenzen Gesetzliche Mindestlöhne

Stand: 30.10.2011 15:35 Uhr

Wie niedrig dürfen die Löhne in Deutschland sein? Derzeit (Stand Oktober 2011) gelten in neun Branchen gesetzliche Mindestlöhne. Diese reichen - je nach Branche und Region - von 6,53 Euro bis 12,95 Euro pro Stunde. tagesschau.de erläutert die Hintergründe der Regelungen.

Die derzeit allgemeinverbindlich geltenden Mindestlöhne sind im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) aufgeführt. Ein wesentliches Kriterium für die Aufnahme in das Gesetz ist, dass der Mindestlohn für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer in der jeweiligen Branche gilt. Derzeit (Stand Oktober 2011) betrifft das neun Bereiche: Abfallwirtschaft, Baugewerbe, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigung, Maler- und Lackiererhandwerk, Pflegebranche, Sicherheitsdienstleistungen und Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft.

Zeitlich begrenzte Verträge

Die entsprechenden Verträge sind zeitlich begrenzt. Beispiel: Abfallwirtschaft. Hier haben die Tarifpartner gerade erst einen Nachfolgevertrag ausgehandelt - er läuft vom 1. November 2011 bis 31. März 2012. Im ganzen Bundesgebiet gilt für diese Branche eine Lohnuntergrenze von 8,33 Euro. Anders bei den Gebäudereinigern: Hier läuft der Vertrag am 31.Dezember 2011 aus.

Die Lohnuntergrenzen sind in dieser Branche unterschiedlich zwischen Ost und West, zudem gibt es zwei Lohngruppen. So erhält ein Arbeiter im Bereich der Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in Westdeutschland (mit Berlin) derzeit 8,55 Euro. In Ostdeutschland gibt es für die gleiche Arbeit mindestens 7,00 Euro. Im Bereich der Glas- und Fassadenreinigung muss der Arbeitgeber mindestens 11,22 Euro zahlen, in Ostdeutschland 8,88 Euro.

Ganz neu dabei: die Sicherheitsdienstleistungen

Die Sicherheitsdienstleistungen wurden erst in diesem Jahr in das Gesetz aufgenommen. Der Vertrag läuft vom 1. Juni 2011 bis zum 31. Dezember 2013. Die Lohnuntergrenzen in dieser Branche sind nicht bundeseinheitlich, zudem sind sie zeitlich gestaffelt.

Zwischen 6,53 Euro und 12,95 Euro

Bei den Mindestlöhnen gibt es erhebliche Unterschiede je nach Branche, Tätigkeitsbereich und Region. Der niedrigste gesetzlich garantierte Stundenlohn mit 6,53 Euro gilt beispielsweise in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen. Für dieselbe Arbeit muss in Baden-Württemberg mindestens 8,60 Euro bezahlt werden (Laufzeit jeweils bis 01.03.2012). Der höchste Mindestlohn mit 12,95 Euro gilt für "fachlich begrenzte Arbeiten im Baugewerbe" in Westdeutschland. In Berlin bekommt ein Arbeiter dafür derzeit mindestens 12,85 Euro und in Ostdeutschland nur 9,75 Euro (Laufzeit jeweils bis 30.11.2011).

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales