Fragen und Antworten Ausnahmen bestätigen die Roaming-Regel
Telefonieren im Urlaub wird künftig billiger. Von heute an fallen die Roaming-Gebühren weg. Telefonate, SMS und mobiles Netz kosten dann im Ausland genauso viel wie zu Hause. Aber: keine Regel ohne Ausnahme.
Wo gilt die neue Regelung?
Die Roaming-Gebühren entfallen in allen 28 EU-Staaten und wenig später zusätzlich auch in Island, Norwegen und Liechtenstein. Zur Erinnerung: Die Schweiz und die Türkei gehören nicht zur EU. Dementsprechend können hier weiterhin zusätzliche Roaming-Kosten anfallen. Auch auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen gelten die Regelungen der Roaming-Verordnung nicht.
Was wird neu geregelt?
Die Anbieter dürfen grundsätzlich keine Roaming-Aufschläge mehr kassieren. Das heißt im EU-Ausland gelten die gleichen Preise fürs Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen wie zu Hause. Das gilt auch für das, was die Anbieter oft "Flatrates" nennen. Tatsächlich sind das aber meist Inklusiv-Einheiten, also beispielsweise 300 freie Gesprächsminuten oder 300 freie SMS pro Monat. Auch diese können im Ausland ohne Extra-Kosten genutzt werden. Das gilt prinzipiell auch für das mobile Internet. Ist also ein Gigabyte im Tarif inklusive, ist das auch im Ausland so. Ist das Volumen verbraucht, passiert das gleiche wie zu Hause - meist wird die Geschwindigkeit gedrosselt.
Welche Ausnahmen gibt es?
"Roam like at home" gilt für das mobile Netz nicht immer. Denn Anbieter können eine Obergrenze, also eine Art Deckel, für das Datenvolumen festlegen. Wer zum Beispiel eine "echte" Highspeed-Flatrate ohne jede Volumenbegrenzung hat, für den wird wohl irgendwann Schluss sein mit Ausland-Surfen. Die Obergrenze muss der Anbieter auf jeden Fall mitteilen. Wer mehr verbraucht, muss auch mehr zahlen. Fürs mobile Netz sind das derzeit maximal 7,70 Euro pro Gigabyte. "Urlauber sollten auf jeden Fall vor ihrer Reise im Vertrag die genauen Konditionen nachlesen und gegebenenfalls beim Anbieter nachfragen", empfiehlt Cläre Pillath von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Wer glaubt, sich einen günstigeren Tarif im Ausland kaufen und damit nur in Deutschland telefonieren zu können, der irrt. Denn die Anbieter haben das Recht, das Mobilfunkverhalten über die letzten vier Monate zu beobachten. Wenn der Vertragspartner mehr Mobilfunkdienste im Ausland genutzt hat, kann er nach einer Warnung Aufschläge erheben. Die konkrete Ausgestaltung der "Fair Use"-Politik obliegt in einem gesetzlichen Rahmen den Anbietern selbst. Hier lohnt sich vor allem bei Neuverträgen auf jeden Fall der Blick ins Kleingedruckte.
Was ist bei Prepaidkarten zu beachten?
Auch bei Prepaidkarten gilt der Grundsatz: Telefonieren und Surfen im EU-Ausland kostet das gleiche wie zu Hause. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme, nämlich für sehr preiswerte Anbieter ohne Inklusivvolumen. Liegt der Preis für den Datenverbauch eigentlich unter 7,70 Euro, dann kann das Surfen im Ausland für den Nutzer teurer werden. Denn diese 7,70 Euro zahlt der Provider momentan selbst an den ausländischen Netzbetreiber und deshalb darf er diesen Preis auch vom Kunden verlangen.
Worauf muss ich bei Neuverträgen achten?
Mit einem einfachen Trick umgehen vor allem Discountanbieter wie Drillisch die Roaming-Freiheit. Sie bieten Tarife an, die ausschließlich in Deutschland gelten. Das Handy wählt sich in ausländische Netze gar nicht erst ein. Dafür gibt es dann oft "internationale" Tarife, die natürlich teurer sind. Meist findet sich nur im Kleingedruckten der Zusatz: "Roaming ist in diesem Tarif nicht möglich."
"Ein großer Fortschritt"
Vor allem die großen Anbieter dürften den Wegfall der Roaming-Gebühren in ihren Tarifen eingepreist haben. Denn viele bieten schon länger Tarife an, bei denen keine zusätzlichen Roaming-Gebühren mehr anfallen. Mit dem offiziellen Ende der Gebühren lohnen sich diese Tarife also nicht mehr und werden trotzdem weiter bezahlt. Die Vebraucherzentrale zieht dennoch ein positives Fazit: "Der Wegfall der Roaming-Aufschläge in der EU ist trotz einiger Einschränkungen ein großer Fortschritt für die Verbraucher."