Urteil des Europäischen Gerichtshofs EU darf zu teure Handy-Auslandstarife verbieten
Preisobergrenzen für Handytelefonate im EU-Ausland sind rechtmäßig. Das entschied der Europäische Gerichtshof - und wies damit die Klage mehrerer Mobilfunkanbieter ab. Demnach war die EU-Kommission berechtigt, im Interesse der Verbraucher gegen die hohen Gebühren vorzugehen.
Die EU darf überhöhte Handy-Auslandstarife verbieten. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Danach war die EU-Kommission berechtigt, im Interesse der Verbraucher gegen die Telekom-Konzerne und ihre hohen Gebühren für Mobilfunkgespräche im europäischen Ausland vorzugehen.
Vor der Verordnung: Gewinnspannen von bis zu 400 Prozent
Mit dem Gesetz hatte die EU 2007 die sogenannten Roaming-Gebühren teils um mehr als 70 Prozent gesenkt. Nach Auffassung des Gerichts war dies erforderlich, um die Kunden vor zu hohen Preisen zu schützen. Die Mobilfunkbetreiber hatten zuvor bei Auslandsgesprächen enorme Gewinne eingestrichen. Nach Darstellung der EU-Kommission beliefen sich die Gewinnspannen auf bis zu 400 Prozent. Die erheblichen Preisunterschiede zwischen Inlands- und Auslandsgesprächen hätten zudem die freie Entfaltung des EU-Binnenmarktes behindert, so das Urteil weiter.
Mit einem EU-Gesetz wurden 2007 Preisobergrenzen festgelegt.
Roaminggebühren werden fällig, weil Reisende bei Gesprächen im Ausland neben dem Netz ihres Herkunftslandes auch noch das Handynetz im Aufenthaltsland nutzen. Die EU-Verordnung erkennt die Aufschläge an, Obergrenzen sollen aber sicherstellen, dass Bürger bei Reisen innerhalb der EU von den Mobilfunkanbietern nicht übermäßig zur Kasse gebeten werden.
Günstiger "Eurotarif" ist Pflicht
Den Endkunden müssen die Betreiber inzwischen in allen 27 EU-Staaten einen "Eurotarif" anbieten. Für ausgehende Gespräche dürfen sie heute nicht mehr als 43 Cent, für angenommene Gespräche nicht mehr als 19 Cent je Minute plus Mehrwertsteuer verlangen. Ab Juli werden die Obergrenzen nochmals auf 39 beziehungsweise 15 Cent gesenkt. Obergrenzen gibt es inzwischen auch für SMS, die maximal elf Cent plus Mehrwertsteuer kosten dürfen. Die Verordnung sollte ursprünglich dieses Jahr auslaufen, wurde aber bis Ende Juni 2012 verlängert.
Unterstützt vom Weltverband der Mobilfunkanbieter hatten in Großbritannien T-Mobile, Vodafone, Telefónica 02 und Orange geklagt. Sie argumentierten, die Preisgrenzen griffen unnötig in den freien Markt ein. Der oberste Gerichtshof in London hatte den Streit dem EuGH vorgelegt.
Auch Vodafone hatte gegen die EU-Verordnung geklagt.
Urteil im Interesse der Verbraucher
Der bestätigte nun die Verordnung: Die Preise seien früher extrem hoch gewesen. Von wirksamem Wettbewerb könne nicht die Rede gewesen sein, erklärten die Luxemburger Richter zur Begründung. Da mehrere Länder mit nationalen Maßnahmen eingreifen wollten, habe die EU eine einheitliche Lösung schaffen müssen, um "spürbare Wettbewerbsverzerrungen" zu verhindern. Die Verordnung sei auch im Interesse der Verbraucher gerechtfertigt, die ihren Handybetreiber in der Regel nach den nationalen und nicht nach den EU-weiten Gebühren auswählten.