Kabinett verabschiedet neuen Bankenrettungsfonds Der SoFFin wird wiederbelebt
Der Bankenrettungsfonds SoFFin, eigentlich vor einem Jahr geschlossen, soll reaktiviert werden. 80 Milliarden Euro für direkte Hilfen und 400 Milliarden Euro für Garantien stehen bereit, um eventuell strauchelnden deutschen Banken zu helfen. Auch die Finanzaufsicht BaFin wird gestärkt.
Deutsche Kreditinstitute in Geldnöten können sich schon bald wieder frisches Kapital beim Staat besorgen. Das Bundeskabinett brachte die Wiedereröffnung des "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" SoFFin auf den Weg. Der Fonds war in der Finanzkrise 2008 zur Rettung von Banken gegründet worden und hatte Ende 2010 seine Tore für neue Hilfsanträge geschlossen.
Seine Neubelebung ist eine Vorsichtsmaßnahme, falls Banken wegen der gestiegenen Eigenkapitalvorschriften der EU-Bankenaufsichtsbehörde EBA wegen der Schuldenkrise Probleme bekommen. Beim Blitz-Stresstest der EBA waren sechs deutsche Banken durchgefallen - die Deutsche Bank, die Commerzbank, die DZ Bank sowie die Landesbanken NordLB, Helaba und WestLB. Sie wiesen bei dem Test eine Kapitallücke in Höhe von insgesamt 13,1 Milliarden Euro auf. Sollten sie sich das nötige Geld nicht an den Märkten beschaffen können, stünde der SoFFin bereit.
Neue Rechte für die BaFin-Aufseher
Zudem wird die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin massiv gestärkt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll die Möglichkeit erhalten, schon bei Gefahr für die Finanzstabilität Vorgaben für die Eigenkapitalausstattung von Banken zu machen, heißt es in dem Gesetzentwurf zur Wiederbelebung des SoFFin, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Bisher konnte die BaFin erst tätig werden, wenn ein Institut in seiner Existenz gefährdet ist. Damit kann die Aufsicht viel früher als bisher in Banken eingreifen und auch einen Sonderbeauftragten bestellen, der den Vorstand überstimmen kann. Die BaFin kann Institute zudem dazu anhalten, Pläne zur Erhöhung der Eigenkapitalmittel vorzulegen und daran Nachbesserungen fordern. Wird kein Einvernehmen mit der Bank erzielt, kann der Sonderbeauftragte eingesetzt werden, der dann einen Hilfsantrag beim SoFFin II stellen würde. Eine Zwangskapitalisierung aller Banken soll es aber nicht geben.
Aus dem Gesetzentwurf geht auch hervor, dass Banken künftig Staatsanleihen in eine Bad Bank unter dem Dach des SoFFin auslagern können. In der ersten Auflage des SoFFin von 2008 bis 2010 war das nur für toxische Wertpapiere möglich. Die neue Befugnis ist wie das gesamte Gesetz bis Ende 2012 befristet.
Milliardenhilfen für angeschlagene Banken
Der SoFFin hatte in der Finanzkrise unter anderem der Commerzbank, der Hypo Real Estate (HRE), der Aareal Bank, der IKB sowie mehreren Landesbanken unter die Arme gegriffen. Die Commerzbank erhielt insgesamt 18,2 Milliarden Euro. Stille Einlagen in Höhe von insgesamt 16,4 Milliarden Euro sollen verzinst werden, für insgesamt 1,8 Milliarden Euro kaufte der Bund 25 Prozent plus eine Aktie der Bank. Die Commerzbank hat bereits mit der Rückzahlung dieser Gelder begonnen.
Der zweite große Einzelposten des SoFFin ist die Verstaatlichung der Hypo Real Estate. Neben Garantieleistungen in Milliardenhöhe zahlte der SoFFin 7,7 Milliarden Euro an die Bank. Seit Oktober 2009 ist der Bund hundertprozentiger Anteilseigner der HRE, die größtenteils über die Bad Bank FMS abgewickelt werden soll.
80 Milliarden Euro für direkte Hilfen
Der SoFFin II soll wie sein Vorgänger ausgestattet werden: Er kann bis zu 80 Milliarden Euro direkt vergeben, in dem er Banken Kapital zur Verfügung stellt oder Risiken übernimmt. Zudem kann er Garantien für bis zu 400 Milliarden Euro aussprechen.