Kanadas Regierungschef Trudeau verärgert über CETA-Kritik in Europa
Der kanadische Premierminister Trudeau hat vor einem Scheitern des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen seinem Land und der EU gewarnt. Sollte das Abkommen kippen stelle sich die Frage, "mit wem Europa dann in den nächsten Jahren Handel treiben" wolle.
Der kanadische Ministerpräsident Justin Trudeau ist über den Widerstand in der EU gegen das Handelsabkommen CETA verärgert. "Wenn sich zeigt, dass Europa unfähig ist, einen fortschrittlichen Handelspakt mit einem Land wie Kanada abzuschließen, mit wem glaubt Europa dann noch in kommenden Jahren Geschäfte machen zu können?", sagte der liberale Regierungschef in Ottawa nach Gesprächen mit seinem französischen Kollegen Manuel Valls.
Botschaft an die gesamte Welt
Sollte Europa den Pakt nicht abschließen, werde davon die Botschaft nicht nur an die Europäer, sondern an die ganze Welt ausgehen, dass Europa einen Weg wählt, der nicht produktiv sei. "Und das wäre sehr schlimm", sagte Trudeau.
Die Vereinbarung könnte nach Einschätzung Kanadas und der EU den Handel zwischen beiden Seiten um bis zu 20 Prozent steigern. Allerdings gibt es Widerstand gegen das Vorhaben. So schließt das Regionalparlament der belgischen Region Wallonien ihr Veto nicht aus, was ein Nein Belgiens nach sich ziehen würde. Auch Österreich und Slowenien zögern. Die Zustimmung der EU muss aber einstimmig sein.
Offenbar als Reaktion auf solche Kritik hat Kanada sich bereiterklärt, einen konkreten Verweis auf das EU-Vorsorgeprinzip in die geplante Zusatzerklärung aufzunehmen. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. In dem Dokument heißt es demnach: "Die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und Kanada bestätigen noch einmal ihre Verpflichtungen, die sie hinsichtlich von Vorsorge in internationalen Abkommen eingegangen sind." Dieser Satz solle als klare Bestätigung dienen, dass EU-Regeln zum Verbraucherschutz durch Regelungen in CETA nicht ausgehebelt werden können. Der Textentwurf soll am kommenden Dienstag von den EU-Handelsministern endgültig genehmigt werden.
Verfassungsgericht knüpft CETA an Bedingungen
Die Bundesregierung ist für das Vorhaben und bekam am Donnerstag Rückenwind durch das Bundesverfassungsgericht, das Eilanträge gegen CETA zurückwies. Jedoch machte es der Bundesregierung strenge Auflagen als Bedingung zur Zustimmung. In Deutschland hatten jüngst Hunderttausende gegen den Pakt und gegen das geplante TTIP-Abkommen zwischen Europa und den USA demonstriert. Auch der Verfassungsbeschwerde schlossen sich fast 200.000 Menschen an.
Sie fürchten den Abbau von Umwelt- und Sozialstandards sowie eine zu große Macht von Konzernen. Die Mehrheit der EU-Regierungen erhoffen sich indes von dem seit 2009 meist geheim verhandelten Pakt Vorteile durch einheitliche Standards und den Abbau von Zöllen. Besiegelt werden soll das CETA-Abkommen am 27. Oktober.