Staatliche Subvention EU erlaubt Corona-Hilfen für Deutsche Bahn
Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben die Staatshilfe der Bundesregierung in Höhe von 215 Millionen Euro genehmigt. Das Geld soll die Bahn für coronabedingte Verluste entschädigen.
Die EU-Kommission hat heute die von der Bundesregierung beschlossenen Coronahilfen für die Deutsche Bahn genehmigt. Konkret ging es um staatliche Hilfen in Höhe von 215 Millionen Euro, die die Bahn für die im Frühjahr 2020 entstandenen Verluste entschädigen sollte. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen während der Pandemie waren dem Bahn-Konzern und den drei Tochtergesellschaften DB Netz, DB Energie und DB Station & Service von März bis Ende Mai 2020 Schäden entstanden.
Staatliche Subventionen sind in der EU eigentlich verboten, weil sie den Wettbewerb verzerren - mit Ausnahme von Beihilfen, die mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Die Kommission genehmigte die Hilfen unter einer Ausnahmebestimmung. Nach Angaben der Brüsseler Behörde wurde die Unterstützungsmaßnahme auf Grundlage des Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geprüft. Nach ihm können Beihilfen genehmigt werden, die von den Mitgliedstaaten zum Ausgleich von Schäden gewährt werden, die durch außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind.
"Außergewöhnliches Ereignis"
"Die Covid-19-Pandemie stellt nach Auffassung der Kommission ein solches außergewöhnliches Ereignis dar, da diese beispiellose Situation nicht vorhersehbar war und sich erheblich auf die Wirtschaft auswirkt", heißt es in der Mitteilung der Behörde von heute.