Benachteiligung in Reiseauskunft Flixtrain geht erfolgreich gegen Deutsche Bahn vor
Die Deutsche Bahn muss dem Konkurrenten Flixtrain Schadenersatz wegen Wettbewerbsverstößen zahlen. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Konzern wegen der Benachteiligung von Flixtrain-Verbindungen in der App.
Wegen irreführender Filteroptionen in einer früheren Reiseauskunft, in der Flixtrain-Züge nicht angezeigt wurden, muss die Deutsche Bahn Schadensersatz in noch unklarer Höhe an den Wettbewerber zahlen. Das Urteil vom 1. Dezember hat das Landgericht Hamburg heute veröffentlicht. Flixtrain hatte zuvor geklagt.
Betroffen war eine im Jahr 2018 verwendete Gestaltung der Verbindungssuche mit der voreingestellten Filteroption "Schnelle Verbindung bevorzugen". Diese habe bewirkt, dass bestimmte Flixtrain-Verbindungen nicht angezeigt würden, obwohl sie aus Kundensicht als "schnelle Verbindungen" angesehen und daher auch als Suchergebnis erwartet würden, entschied das Gericht. So sei der Wettbewerb im Verhältnis zu den Flixtrain-Angeboten auf den Strecken Berlin-Stuttgart und Hamburg-Köln behindert worden.
Höhe der Zahlungen muss noch ermittelt werden
Die Deutsche Bahn ist nach dem Urteil zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Um diesen zu beziffern, muss sie laut Landgericht Auskünfte über Buchungsanfragen im betroffenen Zeitraum geben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die unterlegene Partei könne gegen das Urteil Berufung einlegen, über die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte, teilte ein Gerichtssprecher weiter mit.
"Der beanstandete Sachverhalt ist ein historischer und hat keine Relevanz für unsere aktuelle Reiseauskunft", teilte eine DB-Sprecherin mit. In dem Verfahren sei eine Gestaltung von bahn.de und der App DB Navigator beanstandet worden, die seit Frühjahr 2019 nicht mehr verwendet werde. "Wir prüfen nun das Urteil und die Urteilsbegründung und werden dann entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen."