Sucht durch Social Media Weiteres Verfahren der EU gegen Meta
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Meta eröffnet. Brüssel wirft Meta vor, hauseigene Dienste so zu konzipieren, dass sie bei Kindern und Jugendlichen Suchtverhalten auslösen könnten.
Die Europäische Kommission eröffnet wegen des Verdachts auf Verstöße gegen den Jugendschutz ein Verfahren gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta. Es gebe die Befürchtung, dass die Social-Media-Dienste so konzipiert seien, dass sie bei Kindern ein Suchtverhalten auslösen könnten, teilte die Brüsseler Behörde heute mit.
Man befürchte, dass die Algorithmen von Plattformen wie Instagram so konzipiert seien, dass es zu einem sogenannte Rabbit-Hole-Effekte komme. Damit ist gemeint, dass man sich so tief in einem Thema verliert, dass man nicht mehr herausfindet - ähnlich wie die Hauptfigur in der Geschichte "Alice im Wunderland". Algorithmen können theoretisch solche Verhaltensmuster erkennen und ausnutzen, damit Nutzerinnen und Nutzer mehr Zeit auf einer Plattform verbringen.
Unwirksame Alterskontrollen
Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste, dem Digital Services Act (DSA), unter anderem verpflichtet, Minderjährige besonders zu schützen. Es verbietet, sie gezielt mit Werbung anzusprechen, die auf persönlichen Daten beruht. Außerdem müssen Risiken bewertet und abgeschwächt werden, die Schwächen und die Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzen und süchtiges Verhalten verursachen.
Die Kommission hat Zweifel, dass Meta diesen Regeln zum Jugendschutz ausreichend nachkommt. Auch die Methoden des Konzerns zur Alterskontrolle gäben Anlass zur Sorge. Diese seien möglicherweise nicht wirksam. Die Kommission will nun weiter Beweise sammeln, etwa durch Befragungen.
Mit der Einleitung des Verfahrens werde zunächst nur ein Verdacht geprüft, das Ergebnis steht noch nicht fest. Bereits Ende April hatte die Kommission ein Verfahren gegen Meta eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht, der Konzern habe sich im Umgang mit politischer Werbung nicht an den DSA gehalten. Denn durch das Gesetz müssen sich Plattformen nicht nur an schärfere Regeln zum Jugendschutz halten, sondern auch schneller und schärfer als früher gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hass und Hetze im Netz vorgehen. Sonst drohen ihnen saftige Geldbußen.