Bezahlung pro Stunde Frauen verdienen 18 Prozent weniger
Frauen in Deutschland verdienen laut Statistischem Bundesamt pro Stunde fast ein Fünftel weniger als Männer. Ein Grund: Sie arbeiten oft in Branchen oder Berufen mit schlechterer Bezahlung. Im Osten sind die Unterschiede geringer als im Westen.
Frauen erhalten in Deutschland weiterhin durchschnittlich geringere Stundenlöhne als Männer. Im vergangenen Jahr verdienten sie im Schnitt 20,05 Euro pro Stunde und damit 4,31 Euro oder 18 Prozent weniger als Männer (24,36 Euro), wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte. In Ostdeutschland liege der Verdienstunterschied aktuell mit sieben Prozent weit unter dem im Westen mit 19 Prozent.
Wegen einer geänderten Methodik lasse sich die Entwicklung derweil nicht direkt mit den Vorjahren vergleichen. Im langfristigen Vergleich sank der geschlechterspezifische Lohnabstand ("Gender Pay Gap") allerdings: Zu Beginn der Erhebung 2006 hatte er noch 23 Prozent betragen.
Mehr Frauen in Teilzeit
Die Unterschiede sind den Angaben zufolge vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen die Vergütung geringer ist. "Zum anderen arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit, was auch mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht", so die Statistiker. Mit diesen Faktoren ließen sich insgesamt 63 Prozent der Lohnlücke erklären.
Die verbliebenen 37 Prozent des Verdienstunterschieds "können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden", hieß es. Auch bei vergleichbarer Qualifikation, Arbeit und Erwerbsbiografie gebe es immer noch einen Unterschied beim Verdienst: Dieser sogenannte bereinigte "Gender Pay Gap" wird auf sieben Prozent beziffert.
- Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden die Ergebnisse zum "Gender Pay Gap" auf Grundlage der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE) berechnet, die zuletzt für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend aktualisiert wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die VSE durch die neue monatliche Verdiensterhebung abgelöst.
- Sofern nicht anders angegeben, werden abhängige Beschäftigungsverhältnisse aller Wirtschaftszweige und Unternehmensgrößen in die Berechnung einbezogen, mit Ausnahme der "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei", "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung", "Private Haushalte mit Hauspersonal" und "Exterritoriale Organisationen und Körperschaften" sowie Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten.
"Obergrenze" für Verdienstdiskriminierung
"Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden - etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen", so das Statistische Bundesamt. Der bereinigte "Gender Pay Gap" sei daher "als 'Obergrenze' für Verdienstdiskriminierung zu verstehen".