Ölpest vor Nigeria Gericht weist Klage gegen Shell ab
Zwölf Jahre nach der verherrenden Ölpest vor der Küste Nigerias ist nun klar: Shell kann für die Umweltkatastrophe nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Der Fall sei verjährt.
Der Ölmulti Shell kann nicht mehr für die Ölpest vor Nigeria im Jahr 2011 zur Verantwortung gezogen werden. Der Oberste Gerichtshof in Großbritannien wies die Klage nigerianischer Staatsbürger ab. Die Kläger argumentieren, dass das Öl auf ihrem Land nach der Katastrophe nicht entfernt wurde, wodurch für die Kläger eine anhaltende Belästigung entstanden sei.
Das Gericht wies die Berufung zurück mit der Begründung der Verjährung: "In diesem Fall gab es keine anhaltende Belästigung", sagte Richter Andrew Burrows. Denn nur wenn es zu einer anhaltenden Belästigung der Geschädigten kommt, wird die Verjährung ausgesetzt. Denn dann entsteht der Klagegrund jedes Mal neu, wenn es zur Belästigung kommt.
In diesem Fall sei die Belästigung - also das Leck in der Ölleitung - nur einmal aufgetreten. "Das Leck war ein einmaliges Ereignis oder ein isoliertes Entweichen. Die Ölleitung war nach sechs Stunden nicht mehr undicht", ergänzte Burrows.
40.000 Barrel ausgetreten
Am 20. Dezember 2011 um 3 Uhr morgens kam es während der Beladung eines Öltankers auf dem Shell-Ölfeld Bonga, 120 Kilometer vor der Küste des südlichen Niger-Deltas, zu einem Ölleck, dass nach rund sechs Stunden geschlossen wurde. Das Leck war durch einen Bruch in einer der Fließleitungen verursacht worden, als Rohöl in einen wartenden Öltanker umgeladen wurde.
Damals liefen schätzungsweise 40.000 Barrel Rohöl ins Meer. Die Kläger warfen dem Konzern vor, die Ölpest habe ihr Land und ihre Wasserwege verschmutzt und Landwirtschaft, Fischerei, Trinkwasser, Mangrovenwälder und religiöse Schreine geschädigt.