Fördersumme 2022 Mehr als eine Milliarde Euro für Aufstiegs-BAföG
Um Berufstätige bei ihren Karriereplänen zu unterstützen, zahlt der Staat das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Im vergangenen Jahr überstieg das Fördervolumen laut dem Statistischen Bundesamt erstmals die Marke von einer Milliarde Euro.
Erstmals hat im vergangenen Jahr mehr als eine Milliarde Euro des sogenannten Aufstiegs-BAföG zur Verfügung gestanden. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, stieg das Fördervolumen gegenüber dem Vorjahr um 75 Millionen Euro. Das ist ein Anstieg um acht Prozent - auf 1027 Millionen Euro. Gefördert wurden 192.000 Menschen im Jahr 2022, fast genauso viele wie im Vorjahr.
Mit Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Der Staat übernimmt teilweise Kosten der Bildungsmaßnahme und vor allem des Lebensunterhalts - meist in Form von Zuschüssen. Auch Darlehen sind möglich.
Erziehende am häufigsten gefördert
Wie bereits im Vorjahr wurden staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher mit Abstand am häufigsten gefördert. 55.400 der Geförderten gehörten dieser Berufsgruppe an, ein Anstieg von elf Prozent im Vergleich zu 2021. Danach folgen die Berufe Industriemeister und Industriemeisterin Metall mit 9600 Geförderten sowie Wirtschaftsfachwirt und Wirtschaftsfachwirtin mit 9500 Geförderten.
Bei 865 Millionen Euro und damit 84 Prozent der Leistungen handelte es sich um Zuschüsse, größtenteils zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Rund 162 Millionen Euro beziehungsweise 16 Prozent waren den Angaben zufolge bewilligte Darlehen, von denen ein Großteil der Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren diente.
In einer früheren Version dieser Meldung hieß es, mehr als eine Milliarde Euro Aufstiegs-BAföG seien ausgezahlt worden. Das Statistische Bundesamt hat diese Angabe inzwischen korrigiert: Das Fördervolumen überstieg 2022 die Milliardengrenze, die Zahl der Geförderten blieb gleich hoch wie 2021. Wir haben die Meldung entsprechend korrigiert.
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