Kennzeichnung von EU-Honig Mehr Transparenz auf dem Frühstückstisch
Wo kommt der Honig im Supermarktregal her? Gerade bei Honigmischungen ist das nicht immer eindeutig zu erkennen. Das soll sich nun ändern, hat die EU beschlossen. Aber es gibt Ausnahmen.
Auf den Verpackungen von Honig muss künftig das Herkunftsland deutlich erkennbar angegeben werden. Darauf haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments geeinigt, wie aus Angaben des Parlaments und der EU-Staaten hervorgeht.
Bislang muss bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob er aus der EU stammt oder nicht. Nun soll deutlich gemacht werden, wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern ist.
Ausnahmen für kleine Mengen
Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen. Das gilt als Formsache.
Die EU-Staaten betonten, dass einzelne Länder entscheiden könnten, dass die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier größten Anteile gilt. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.
Neue Regeln auch für Säfte und Marmeladen
Zudem soll es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen den Angaben zufolge künftig als "zuckerreduziert" gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden.
Für ein Kilogramm Konfitüren müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.