Zu hohe Nachfrage Zuschuss zur Energieberatung sinkt deutlich
Eine Haussanierung ist kompliziert. Oft wissen nur Fachleute, welche Maßnahmen besonders drängen. Helfen kann die Energieberatung. Doch die Bundesregierung will die Fördersummen dafür deutlich senken.
Was muss ich bei einer energetischen Sanierung meines Hauses beachten? Was ist erlaubt, was nicht? Und mit welchen Kosten muss ich rechnen? Antworten auf diese Fragen sollen Energieberaterinnen und Energieberater geben.
Eine solche Beratung wird auch von der Bundesregierung angeboten. Diese Beratung im Zuge des Sanierungsfahrplans wurde vom Bund bislang bis zu 80 Prozent bezuschusst, die maximale Förderung betrug 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen. Nun plant die Bundesregierung, die Förderung für diese Energieberatungen deutlich zu sinken.
Förderanteil sinkt auf 50 Prozent
Bei Förderanträgen, die ab Mittwoch, 7. August, eingehen, soll nur noch 50 statt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für energetische Sanierungen von Gebäuden übernommen werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Grund dafür sei die gestiegene Nachfrage nach dem Programm.
Die Anpassung der Förderung ist laut Bundeswirtschaftsministerium "angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen unerlässlich". Danach sollen auch die maximalen Zuschüsse von bisher 1.300 und 1.700 Euro um 50 Prozent sinken.
"Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden", erklärte das Wirtschaftsministerium. Bis Juli dieses Jahres sei die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden auf den Rekordwert von 80.000 angestiegen. Bis Ende des Jahres geht die Bundesregierung von über 150.000 Anträgen aus, im vergangenen Jahr waren es 130.600 gewesen.
Berater können Sanierungsfahrplan erstellen
Energieberaterinnen und Energieberater sollen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützen, ihre Häuser energieeffizient zu sanieren. Dabei kann es beispielsweise um den Fenstertausch oder die Dämmung der Außenwände gehen. Die Experten beraten dabei, welche Maßnahmen wann sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten. "Zudem ist häufig unklar, welche Chancen eine gezielte Kombination der richtigen Maßnahmen bietet", erklären die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Im Zuge der Energieberatung kann auch ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden, der weitere Möglichkeiten zur Förderung bringt. Daran soll sich den Angaben nach auch in Zukunft nichts ändern. Die erhöhten Fördersummen für die entsprechenden Sanierungsarbeiten sind von den Kürzungen nicht betroffen. Wer sich einen iSFP von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellen lässt, kann statt 15 Prozent Förderung 20 Prozent Förderung erhalten. Auch bleibe es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen nach einem iSFP von 30.000 Euro auf 60.000 EUR verdoppeln.
"Der individuelle Sanierungsfahrplan lohnt sich vor allem dann, wenn Hausbesitzer und -besitzerinnen eine Sanierung in mehreren Schritten planen", sagte Martin Pehnt vom Heidelberger Ifeu-Institut. "Ein guter Sanierungsfahrplan nimmt Rücksicht auf die Gegebenheiten vor Ort: Wie alt ist die Heizung, in welchem Zustand ist das Dach? Wann ziehen die Kinder aus oder wie viel Geld und Förderung steht zur Verfügung?"