EU-Gericht weist Klage ab Sparkassen-Schlappe im WestLB-Streit
Im Zuge der Finanzkrise erhielt die WestLB milliardenschwere Garantien vom Land NRW und den Sparkassen. Im Gegenzug verhängte die EU strenge Auflagen, gegen die die Sparkassen gerichtlich vorgingen - und jetzt scheiterten.
Im Streit über die Abwicklung der WestLB haben die Sparkassen eine juristische Niederlage erlitten. Das EU-Gericht in Luxemburg wies sämtliche vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe aufgeführten Klagegründe zurück.
Die WestLB hatte 2008 als erste Landesbank von ihren Eigentümern, allen voran dem Land Nordrhein-Westfalen und den Sparkassen, eine Garantie bekommen. Sie lagerte Risikopapiere im Volumen von 23 Milliarden Euro in eine Zweckgesellschaft aus, für die die Eigner mit bis zu fünf Milliarden Euro hafteten.
Die EU-Kommission wertete dies als staatliche Beihilfe und machte der Bank dafür eine Reihe von Auflagen, die letztlich zur Abwicklung des Instituts führten. Die Sparkassen als damalige Miteigentümer halten diese Auflagen für unverhältnismäßig - und hatten deshalb gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt.
Sparkassen bedauern Urteil
"Es war richtig, nichts unversucht zu lassen", sagte ein Sprecher des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe. Die Sparkassen bedauerten die Entscheidung und wollten nun zunächst die Urteilsbegründung auswerten. "Festzuhalten ist: Der Richterspruch bleibt faktisch ohne Folgen", fügte der Sprecher hinzu. "Die WestLB gibt es nicht mehr."
Die einst mächtige WestLB wurde 2012 auf Druck der EU zerschlagen. Krisen, Skandale und Milliardenverluste hatten die Landesbank erschüttert. Immer wieder musste der Staat einspringen. Schließlich wurden Teile von der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) übernommen, andere Vermögenswerte wurden auf eine "Bad Bank" übertragen. Tausende Jobs fielen weg.
Az: T-457/09