Jurist zu AstraZeneca-Vertrag "Die EU ist in der schwächeren Position"
Ursula von der Leyen spricht im Streit mit AstraZeneca von einem "glasklaren" Vertrag mit verbindlichen Lieferzusagen. Jurist Ehlers widerspricht im tagesschau.de-Interview und begründet das mit einer Klausel.
tagesschau.de: Hat sich AstraZeneca nun zu einer bestimmten Liefermenge zu einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtet oder nicht?
Alexander Ehlers: Wenn nicht die "geschwärzten Stellen" im Vertrag noch irgendetwas völlig Überraschendes verbergen, enthält der Vertrag keine verbindliche Verpflichtung, eine bestimmte Menge zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern - jedenfalls nicht ohne den Zusatz "Best Reasonable Efforts". Die EU ist also eindeutig in der schwächeren Position in dieser Auseinandersetzung.
Alexander Ehlers ist Arzt, Anwalt und Professor für Medizinrecht und Health Care System an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel. Außerdem berät er Akteure des Gesundheitswesens in rechtlichen und strategischen Fragen.
AstraZeneca muss "nach bestem Bemühen" liefern
tagesschau.de: Was bedeutet das?
Ehlers: Die Zahlungsverpflichtung der Europäischen Union wurde im Vertrag verankert. Jedoch sind die Klauseln zur Herstellung und Lieferung immer mit der "Best Reasonable Efforts"-Klausel gekoppelt. Eine damit einhergehende Verpflichtung, eine bestimmte Liefermenge zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuliefern, gibt es jedoch nicht.
Schon die Präambel enthält eine "Best-Reasonable-Efforts"-Klausel. Demnach soll AstraZeneca nach "bestem Bemühen" die Produktionskapazitäten für die vereinbarten 300 Millionen Impfstoffdosen aufzubauen, um eine zeitgerechte Distribution des Impfstoffes zu gewährleisten. Diese Verpflichtung ergibt sich aber dann nicht, wenn sich AstraZeneca entsprechend bemüht hat.
Eine derartige Klausel findet sich übrigens durchgängig an allen wesentlichen Stellen im Vertrag. "Best Reasonable Efforts" ist konkret im Vertrag definiert: Maßgeblich sind hiernach das Handeln und der Grad des Bemühens, die Unternehmen mit vergleichbarer Größe an den Tag legen würden. Und nach diesem Maßstab muss man die Tätigkeit von AstraZeneca nun bewerten.
tagesschau.de: Das heißt, Sie können Ursula von der Leyens Aussage, es handle sich um einen "glasklaren" Vertrag mit "verbindlichen Bestellungen" nicht bestätigen?
Ehlers: Nein. Es steht die bestellte Menge drin: 300 Millionen plus 100 Millionen und die erste Teillieferung im ersten Quartal 2021. Aber immer unter der Bedingung - und das ist der entscheidende Punkt - "nach bestem Bemühen". Also wir haben es hier nicht mit einem Vertrag zu tun, in dem AstraZeneca sagt: Wir liefern 80 Millionen in der gegebenen Qualität spätestens zum 31. März. Wir haben den gesamten Vertrag gescannt, da findet sich so etwas nicht.
"Gerichtlicher Weg wenig aussichtsreich"
tagesschau.de: Das heißt, wenn AstraZeneca nicht liefern kann, hat die EU wenig Handhabe?
Ehlers: Die Beweislast läge hier bei der EU, dass AstraZeneca nicht das "beste Bemühen" an den Tag gelegt hat. Und es dürfte schwierig werden, das in einem Gerichtsprozess überzeugend darzustellen.
Es gäbe den einen oder anderen Ansatzpunkt auf Seiten der EU. Zum Beispiel wird unter Punkt 13 (e) zugesagt, dass keine anderen Verpflichtungen von AstraZeneca diesem Vertragswerk entgegenstehen. Da könnte man argumentieren: Was ist mit den Lieferverpflichtungen an die Briten? Allerdings wird am Anfang des Vertrages vereinbart, dass sich AstraZeneca nach bestem Bemühen verpflichtet, erst die notwendigen Kapazitäten aufzubauen. Und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses waren die Vereinbarungen mit Großbritannien ja schon bekannt. Es ist also nur ein schwacher Ansatzpunkt.
Im Vertrag steht auch, dass bei Streitigkeiten sich zunächst einmal die Europäische Kommission, also Frau von der Leyen und der CEO von AstraZeneca verständigen müssen. Und das sollte jetzt hier auch passieren, der gerichtliche Weg wäre wenig aussichtsreich.
"Es ist wohl ein Schwarzer-Peter-Spiel"
tagesschau.de: Es gibt einige Schwärzungen in dem veröffentlichten Vertrag. Was macht Sie so sicher, dass sich nicht dahinter noch die zugesagte Liefermenge zum Zeitpunkt X verbirgt?
Ehlers: Die Stellen, an denen die Schwärzungen erfolgten, lassen das nicht plausibel erscheinen. Es gibt zum Beispiel eine Schwärzung bei Punkt 1.5., wo es um die Kosten geht. Es ist verständlich, dass man die Kosten nicht veröffentlicht, dahinter wird sich nichts anderes verbergen. Und auch bei den anderen Stellen, würde das meines Erachtens nicht passen.
Und diese "Best-Reasonable-Efforts"-Klausel ist auch nicht irgendwo versteckt. Sondern sie findet sich schon vorne in der Präambel. Und es gehört zum juristischen Handwerkszeug, dass etwas, was für den gesamten Vertrag gelten soll, schon in der Präambel vorkommen sollte.
tagesschau.de: Wie erklären Sie sich dann, dass die EU und Ursula von der Leyen so auftreten?
Ehlers: Da geht es wohl um politisch-strategische Überlegungen. Es ist wohl ein "Schwarzer-Peter-Spiel", bei dem man versucht, die Schuld erstmal weiterzuschieben. Bis das gerichtlich entschieden wäre, vergeht eine lange Zeit. Dann wird sich kein Mensch mehr daran erinnern, was damals gesagt wurde.
Insofern sollte es jetzt nicht um Schadensersatz oder ähnliches gehen, sondern in erster Linie darum, die Bevölkerung in Europa und global mit Impfstoffen zu versorgen. Da sind solche Streitigkeiten völlig kontraproduktiv.