Prozess wegen versuchten Wahlbetrugs Trump muss sich wieder an "gag order" halten
Vor zehn Tagen wurde die Anordnung aufgehoben, nun muss sich der frühere US-Präsident Trump doch wieder daran halten: Eine Bundesrichterin hat das Redeverbot im Prozess wegen versuchten Wahlbetrugs wieder in Kraft gesetzt.
Im Strafprozess gegen Donald Trump wegen versuchten Wahlbetrugs muss der ehemalige US-Präsident nun doch weiter seine Worte im Zaum halten. Eine Bundesrichterin setzte entsprechendes Redeverbot wieder in Kraft, wie aus Prozessunterlagen hervorgeht. Sie hatte es im Washingtoner Prozess um Trumps Wahlniederlage im Jahr 2020 gegen den Ex-Präsidenten verhängt.
In dem Verfahren wird Trump vorgeworfen, sich unrechtmäßig in die Stimmenauszählung eingemischt und die Bestätigung seiner Niederlage gegen Biden im Jahr 2020 durch den Kongress blockiert zu haben. Die einstweilige Verfügung untersagt Trump, die Staatsanwaltschaft oder Zeugen verbal anzugehen.
Trump hatte in der Vergangenheit unter anderem Sonderermittler Jack Smith als "geistesgestörten Irren" und "Schläger" bezeichnet. Gegen Trump sind vier Strafverfahren anhängig, in denen er sich jeweils abfällig über Staatsanwälte geäußert hat. Die Anordnung war am 20. Oktober vorläufig aufgehoben worden, nachdem Trumps Anwälte Berufung eingelegt hatten.