Richter gibt Autorin Recht Weitere Schlappe für Trump vor Gericht
Der ehemalige US-Präsident Trump muss sich auf weitere Schadenersatzzahlungen an die Kolumnistin Carroll einstellen. Nach der Entscheidung eines Gerichts geht es somit im zweiten Prozess nur noch darum, wie viel mehr Trump zahlen muss.
Ex-US-Präsident Donald Trump hat in den juristischen Auseinandersetzungen mit der Schriftstellerin E. Jean Carroll erneut eine Schlappe hinnehmen müssen.
Der Bundesrichter Lewis Kaplan entschied, dass in dem derzeit laufenden zweiten Verfahren die Frage nicht mehr geklärt werden muss, ob Trump Carroll sexuell genötigt habe. Dies sei in einem ersten Prozess bereits entschieden worden - damals hatte man Trump des sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden.
Es geht nur noch um die Höhe der Zahlung
Damit entschied der Richter nun, dass Trump Carroll mit Aussagen aus dem Jahr 2019 ebenfalls verleumdet hatte. Somit wird es im zweiten Zivilprozess gegen Trump im Fall Carroll im Januar nur noch darum gehen wird, wie viel zusätzlichen Schadenersatz Trump zahlen muss. Die Schriftstellerin fordert von Trump mindestens zehn Millionen Dollar.
Carroll hatte in einem ersten Verfahren gegen Trump bereits Recht bekommen. In dem Prozess war es um Aussagen Trumps von 2022 gegangen. Dabei war eine Jury zu dem Ergebnis gekommen, dass Trump Carroll sexuell missbraucht und später verleumdet habe. Die Geschworenen sprachen der Kolumnistin damals bereits fünf Millionen Dollar zu.
Trump sprach von Schwindel und Lüge
Die Autorin wirft Trump vor, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 im New Yorker Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Trump bestreitet das - und bezeichnete die Anschuldigungen unter anderem als Schwindel und Lüge. Carroll habe sich den Missbrauch ausgedacht, um den Verkauf ihrer Memoiren anzukurbeln. Daraufhin hatte die Schriftstellerin eine zweite Klage wegen Verleumdung eingereicht.
Verleumdungsprozess für Januar angesetzt
Mit der Entscheidung Kaplans kann der Verleumdungsprozess am Bezirksgericht Manhattan nun am 15. Januar 2024 beginnen. Das Verfahren in Manhattan ist Teil einer Serie von Prozessen, mit denen sich Trump während seiner Kampagne für die Präsidentschaftswahl Ende 2024 auseinandersetzen muss. Allein zwei Verfahren drehen sich um den Vorwurf, seine Wahlniederlage 2020 manipulieren zu wollen.
Trumps Anwältin Alina Habba sagte, man sei zuversichtlich, das das Urteil vom Mai gekippt werde und damit auch die jetzige Entscheidung nichtig sei.