Missbrauch und Geldwäsche Darum geht es beim UN-Abkommen gegen Cyberkriminalität
Drei Jahre lang rangen die UN-Mitglieder um ein Abkommen, das Cyberkriminalität besser bekämpfen soll. Nun steht die Einigung - doch sie ist bei Menschenrechtsaktivisten und Tech-Firmen umstritten. Die Hintergründe.
Worum geht es im Abkommen und worum nicht?
Es geht nicht um staatlich sanktionierte Hackerattacken oder die Aktivitäten der Trollfabrik in St. Petersburg. Kein UN-Mitgliedsland würde zugeben, so etwas zu beauftragen. Insofern wird das auf UN-Ebene ausgeklammert.
Stattdessen konzentriert sich das UN-Abkommen auf typische Straftaten im Netz wie Geldwäsche, sexuellen Missbrauch von Kindern im Netz oder auch das Abfangen und Verkaufen von privaten Daten und Passwörtern. Allerdings müssen die Straftaten so schwerwiegend sein, dass es dafür nach nationalem Recht mindestens vier Jahre Gefängnis gibt.
Was soll sich durch das UN-Abkommen verbessern?
Die UN-Mitgliedsstaaten würden sich zu gegenseitiger Amtshilfe im Kampf gegen Cyberkriminelle verpflichten. Die europäischen Staaten tun das jetzt schon auf Grundlage der Budapest Konvention, die weltweit als Goldstandard im Kampf gegen Cyberkriminelle gilt.
Aber es gibt viele Staaten auf dieser Welt, denen die Mittel und das Knowhow fehlen, um die Täter zu überführen. Zum Beispiel die Karibikstaaten. Dorthin ziehen sich Cyberkriminelle gerne zurück, weil sie wissen, dass diese kleinen Staaten nicht die technischen Mittel haben, sie zu überführen. Künftig hätten sie aber ein Recht darauf, von größeren Staaten Unterstützung zu bekommen - zum Beispiel durch Datenaustausch.
Welche Einwände gibt es gegen das Abkommen?
Pikanterweise ging der erste Anstoß für ein solches Abkommen von Russland aus. Autoritäre Staaten wie Russland hatten wohl die Hoffnung, dass sie durch ein solches UN-Abkommen leichter an Beweise aus dem Ausland kommen, um damit gegen Oppositionelle vorzugehen.
Deshalb lehnen Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch das UN-Abkommen ab. Sie befürchten ein von der UN-sanktioniertes multilaterales Überwachungsinstrument. Das Abkommen könne von autoritären Staaten missbraucht werden, um Andersdenkende, Journalisten oder auch Homosexuelle zu verfolgen.
Warum stimmten dann europäische Staaten zu?
Weil der Text des Abkommens in den vergangenen beiden Wochen nochmal deutlich ergänzt wurde. Und zwar um Passagen, die den Schutz von Menschenrechten garantieren.
Danach können Staaten die Amtshilfe für andere Staaten ablehnen, wenn der Verdacht besteht, dass es nur darum geht, Leute aufgrund ihrer politischen Überzeugung, ihrer Religion, Herkunft oder sexuellen Orientierung zu verfolgen.
Und wann tritt das UN-Abkommen in Kraft?
Als Nächstes wird das Abkommen von der UN-Generalversammlung im September offiziell verabschiedet. Bevor es in Kraft tritt, müssen es mindestens 40 UN-Mitgliedsstaaten ratifizieren. Für die Mitgliedsländer der EU passiert dies nicht national, sondern auf EU-Ebene.
Spannend wird es im US-Kongress. Denn obwohl die amerikanische Verhandlungsdelegation zugestimmt hat, ist eine Ratifizierung im US-Kongress unsicher. Denn die großen Tech-Firmen in den USA wie Google oder Meta befürchten, das Abkommen bedeute zu viele staatliche Eingriffe und Missbrauchsmöglichkeiten.