Der Schriftzug "Auswärtiges Amt" an einer Außenwand des Ministeriums in Berlin

Einreisen in die USA Auswärtiges Amt prüft Festnahmen von Deutschen

Stand: 17.03.2025 17:00 Uhr

Ein Deutscher sitzt in US-Abschiebehaft - trotz unbegrenzter Aufenthaltsgenehmigung. Anderen Deutschen ist ähnliches passiert. Die Bundesregierung prüft nun: Einzelfälle oder Änderung der US-Einwanderungspolitik?

Mehrere Deutsche wollen in die USA einreisen - und werden in Abschiebehaft genommen. Diese Fälle haben jetzt das Auswärtige Amt auf den Plan gerufen. Es prüft, ob eine veränderte Einwanderungspolitik der Vereinigten Staaten dahintersteckt. "Ein ganz klares Bild hat sich mir daraus noch nicht erschlossen", sagte der Sprecher der Behörde.

Man stehe auch im Austausch mit den Partnern in der Europäischen Union, um zu sehen, "ob das sozusagen eine Veränderung der amerikanischen Einwanderungspolitik ist oder ob das jetzt Einzelfälle sind", erläuterte der Sprecher weiter. Gegebenenfalls werde man auch die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA anpassen.

In dem Fall des Deutschen Fabian Schmidt sei das deutsche Generalkonsulat in Boston mit dem Betroffenen, dessen Angehörigen und den lokalen Behörden in Kontakt. Zwei ähnliche Fälle sind dem Auswärtigen Amt in Berlin zufolge gelöst. Die Betroffenen hätten nach Deutschland zurückkehren können.

Schmidt in Boston festgesetzt

Schmidt sitzt laut seiner Familie seit mehr als einer Woche in einer US-Haftanstalt. Der 34-Jährige lebt seit mehreren Jahren in den USA. US-Medien zufolge kam er von einem Besuch in Luxemburg zurück in die USA. Am Flughafen Boston wurde er dann festgenommen - obwohl er eine Greencard besitzt, also eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung, die ihn rechtlich weitgehend mit US-Staatsbürgern gleichsetzt.

Schmidt wirft den Behörden vor, von ihnen schlecht behandelt worden zu sein. Unter anderem sei er bei der Befragung am Flughafen angebrüllt worden und habe sich ausziehen müssen. In Gewahrsam sei er krank geworden und in eine Klinik gekommen, wo er ans Bett gefesselt worden sei. Die Vorwürfe ließen sich nicht unabhängig verifizieren. Das US-Heimatschutzministerium beantwortete eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dazu zunächst nicht.

Wie das Auswärtige Amt mitteilte, beobachten die Mitarbeiter des Generalkonsulats in Boston den Fall aufmerksam. "Klar ist natürlich, dass wir von unseren Partnern genauso wie von allen anderen Staaten auf der Welt erwarten, dass Haftbedingungen internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen und Inhaftierte auch entsprechend behandelt werden", betonte der Sprecher.

Altes Drogendelikt als möglicher Hintergrund

Die Befragung Schmidts drehte sich seiner Mutter zufolge immer wieder um ein Cannabis-Delikt von vor knapp zehn Jahren. Schmidt sei damals mit einer Menge Cannabis von mehr als 30 Gramm in Kalifornien angehalten worden. Das Verfahren sei eingestellt worden. 2022 habe aber eine Ermittlungsbehörde auf Bundesebene Schmidt erneut zu dem Fall kontaktiert und ihn zu einer Anhörung vorgeladen. Dort sei er allerdings nicht erschienen, weil er das Schreiben wegen eines Umzugs nicht erhalten habe.