Schnellere und gerechtere Bearbeitung geplant EU standardisiert Asylverfahren
Nach zähen Verhandlungen hat sich die EU auf eine Vereinheitlichung der Asylverfahren geeinigt. Anträge sollen schneller und gerechter bearbeitet werden. Für Deutschland ändert sich kaum etwas, weil die umstrittene Dublin-II-Regelung nicht geändert wird.
Mit deutlicher Mehrheit hat das Europaparlament ein Gesetzespaket zur Vereinheitlichung der Asylverfahren beschlossen. Die Ziele der Neuregelung sind schnellere und gerechtere Verfahren von Schutzsuchenden. Alle Anträge werden künftig nach einheitlichen Standards geprüft, dazu werden verbindliche Asylgründe und Mindeststandards für die Aufnahme der Bewerber vorgeschrieben.
Im Regelfall müssen Asylverfahren künftig innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden, für besonders komplizierte Fälle gilt eine Frist von 18 Monaten. Außerdem sollen die Einspruchsmöglichkeiten gegen negative Bescheide verbessert werden, ebenso der Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung sollen leichter zu Verwandten in einem anderen EU-Staat ziehen können. Außerdem erhalten sie ein Recht auf Einschulung.
Behörden dürfen Eurodac einsetzen
Im Kampf gegen kriminelle Asylbewerber erhalten Polizei und Justiz künftig Zugriff auf die elektronische Datei Eurodac, die Fingerabdrücke von Verfolgten speichert. Die Datenbank wurde geschaffen, um zu verhindern, dass ein Asylbewerber in mehreren EU-Ländern gleichzeitig Asyl beantragt. Jetzt kann auch die Polizei bei schweren Straftaten wie Mord oder Terrorismus darauf zugreifen.
Die neuen Vorschriften müssen von den EU-Staaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden, sie greifen also frühestens Mitte 2015. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sprach von einem "historischen Tag". Durch die Verkürzung der Verfahren sparten die EU-Staaten auch Geld für Unterbringung und Unterstützung von Asylsuchenden. Zudem gebe es künftig präzise Kriterien für die Inhaftierung von Asylbewerbern.
Umstrittene Regelungen bleiben
Einige, teilweise von Menschenrechtsgruppen heftig kritisierte, Punkte des alten Systems bleiben jedoch bestehen. So bleibt das sogenannte Flughafenverfahren erhalten, das die rasche Abschiebung von offenkundig aussichtslosen Antragsstellern ermöglicht. Darauf hatte insbesondere Deutschland gepocht.
Wie bisher ist für die Bearbeitung der Asylanträge jener EU-Staat zuständig, in den ein Asylsuchender zuerst einreiste. Für eine Neuregelung der sogenannten Dublin-II-Verordnung hatten sich vor allem die südlichen EU-Staaten eingesetzt, in denen der Großteil der Flüchtlinge ankommt. Nordländer wie Deutschland blockierten jedoch eine andere Lastenverteilung. Die Dublin-Verordnung legt seit 2003 fest, dass Asylanträge dort gestellt werden müssen, wo der Flüchtling erstmals den Boden der EU betreten hat.
Als Kompromiss zwischen Nord und Süd soll es künftig einen Frühwarnmechanismus geben, damit die EU überlasteten Staaten so früh wie möglich helfen kann. Für Deutschland wird sich durch die neuen Gesetze somit kaum etwas ändern.
70.000 bewilligte Anträge in einem Jahr
2012 wurden in der Europäischen Union nach Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat 330.000 Asylanträge registriert - 70.000 Anträge wurden bewilligt. Die meisten Anträge wurden in Deutschland gestellt (77.500), gefolgt von Frankreich (60.600) und Schweden (43.900). Gemessen an der Gesamtbevölkerung wurden in Malta die meisten Anträge gestellt. Im vergangenen Jahr wurden dort 5000 Anträge eingereicht.
In den EU-Staaten leben nach Eurostat-Angaben derzeit rund 503 Millionen Menschen.
Menschenrechts- und Kirchengruppen kritisierten den Umgang der EU mit Flüchtlingen und Asylsuchenden. Vor allem in Staaten wie Malta, Italien und Spanien würden Asylbewerber sehr schlecht behandelt - auch, um weitere Flüchtlinge abzuschrecken. Viele Menschenrechtsgruppen fordern seit Langem eine gerechtere europaweite Verteilung der Flüchtlinge und eine Abschaffung der Dublin-II-Verordnung.