Neue Sanktionen wegen Ukraine-Krise EU bestraft russische Geheimdienste
Die Liste der Russen wächst, gegen die die EU Einreiseverbote und Kontosperrungen verhängt. 15 Personen kamen nun hinzu, darunter die Chefs des Auslands- und Inlandsgeheimdienstes. Vorbereitet werden auch Wirtschaftssanktionen.
Die Europäische Union hat ihre Sanktionen gegen Russland auf hochrangige Mitarbeiter der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden ausgeweitet. In der Nacht wurde im EU-Amtsblatt eine Liste mit den Namen von 15 betroffenen Einzelpersonen sowie 18 Unternehmen und Organisationen veröffentlicht. Die Sanktionen, die die EU-Botschafter am Donnerstag beschlossen hatten, umfassen die Sperrung von Bankkonten und Einreiseverbote in die EU. Die Namen der Betroffenen wurden aber erst jetzt bekanntgegeben.
Liste umfasst nun 87 Namen
Neu auf der Sanktionsliste sind demnach der Leiter des Inlandsgeheimdienstes, Nikolai Bortnikow, der Chef des Auslandsgeheimdienstes, Michail Fradkow, und Mitglieder des russischen Sicherheitsrates. Die EU wirft ihnen eine Mitverantwortung für den politischen Kurs des Kreml vor, der die "territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit" der Ukraine gefährde.
Auf der neuen Sanktionsliste steht auch der tschetschenische Präsident Ramsan Kadirow. Er habe die "illegale Annektion" der ukrainischen Halbinsel Krim sowie den bewaffneten Aufstand gegen die Zentralregierung in Kiew befürwortet, so die Begründung der EU. Zu den mit Sanktionen belegten Organisationen zählen die selbst ernannten "Volksrepubliken" Donezk und Lugansk sowie illegale bewaffnete Separatistengruppen.
Insgesamt treffen die EU-Sanktionen damit nun 87 Ukrainer und Russen, die für die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich gemacht werden. In der kommenden Woche sollen nach Angaben von Diplomaten weitere Verantwortliche auf die Sanktionsliste der EU gesetzt werden. Die Strafmaßnahmen könnten dann auch Oligarchen aus dem Umfeld von Russlands Staatschef Wladimir Putin treffen.
EU bereitet Wirtschaftssanktionen vor
Gestern hatten sich die Regierungen der EU-Staaten zudem laut Diplomaten grundsätzlich darauf verständigt, Wirtschaftssanktionen gegen Russland zu verhängen. Die Maßnahmen betreffen den Zugang der russischen Regierung zum Kapitalmarkt in der EU sowie den Handel mit Rüstungsgütern und Waren, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke einsetzbar sind.
Diese Strafmaßnahmen können aber erst nach weiteren Schritten in Kraft treten. Zunächst muss die EU-Kommission die politischen Vorgaben in konkrete Entwürfe für Verordnungen umsetzen. Die Vertreter der 28 EU-Mitgliedsstaaten werden diese Entwürfe am Dienstag prüfen. Noch ist allerdings unklar, ob anschließend ein formeller Beschluss der Staats- und Regierungschefs erforderlich ist. Falls sie zustimmen müssten, könnte ein Sondergipfel einberufen oder eine Entscheidung auf dem nächsten regulären EU-Gipfel am 30. August getroffen werden. EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy könnte die Zustimmung aber auch schriftlich einholen.
Die Strafmaßnahmen sollen die Regierung in Moskau dazu bringen, die prorussischen Separatisten im Osten der Ukraine dazu zu drängen, die Kämpfe gegen die ukrainische Armee zu beenden.