Mitgliedstaaten und Parlament EU einigt sich auf Asylreform
Schärfere Asylregeln und Verfahren an den Außengrenzen: Nach monatelangem Ringen haben sich die EU-Institutionen auf eine umstrittene Reform des europäischen Asylsystems verständigt. Die Linke und Hilfsorganisationen kritisieren das massiv.
Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben eine Einigung über eine umfassende Reform der Asyl- und Migrationspolitik der EU erzielt. Das teilte EU-Migrationskommissar Margaritis Schinas mit.
Die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, teilte auf X, ehemals Twitter, mit: "Die EU hat sich auf ein wegweisendes Abkommen verständigt, um Migration und Asyl zu regeln."
"Die Bürger der EU verlangen von ihren Regierungen, mit der Herausforderung der Migration umzugehen, und der heutige Tag markiert einen großen Schritt in diese Richtung", erklärte der spanische Innenminister Fernando Grande-Marlaska Gómez stellvertretend für die EU-Staaten. Spanien hält derzeit den Vorsitz im Rat der EU, dem Gremium der Mitgliedsstaaten.
Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) will die Europäische Union nach jahrelangem Streit die Lehren aus den Jahren 2015 und 2016 ziehen, als mehr als eine Million Menschen allein nach Deutschland kamen.
Schärfere Asylregeln und schnelleres Abschieben
Die Reform sieht im Wesentlichen schärfere Asylregeln, Asylverfahren an den Außengrenzen sowie einen obligatorischen Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedsländern vor, um Hauptankunftsländer wie Italien oder Griechenland zu entlasten.
Ein zentrales Element ist, dass ankommende Asylbewerber mit geringer Bleibechance schneller und direkt von der EU-Außengrenze abgeschoben werden sollen. Dahinter stehen die sogenannten Grenzverfahren.
Haben Menschen eine Staatsangehörigkeit, deren Anerkennungsquote für Asyl bei unter 20 Prozent liegt, sollen sie an der Grenze festgehalten werden. Ihr Anspruch auf Asyl soll dann direkt vor Ort und innerhalb von zwölf Wochen in einem Schnellverfahren geprüft werden. Wer keine Aussicht auf Asyl hat, soll direkt abgeschoben werden.
Die Krisenverordnung regelt, wie EU-Staaten bei einem besonders starken Anstieg der Migration verfahren. Ankommende dürfen dann zum Beispiel länger unter haftähnlichen Bedingungen an der Grenze festgehalten werden. Deutschland hatte das aufgrund humanitärer Bedenken lange abgelehnt.
Ein sogenannter Solidaritätsmechanismus soll überlasteten Staaten an der Außengrenze mit Aufnahmeprogrammen oder Ausgleichszahlungen helfen. An dem Grundsatz, dass der EU-Staat für einen Asylbewerber zuständig ist, in dem dieser angekommen ist (Dublin-Regeln), ändert die Reform nichts.