EU-Parlament EU verbietet "Greenwashing" in der Werbung
"Umweltfreundlich", "nachhaltig" oder "klimaneutral" - wenn solche Werbe-Aussagen über Produkte nicht nachweisbar sind, sollen sie in der EU künftig verboten sein. Ein entsprechendes Gesetz hat das EU-Parlament nun beschlossen.
Die EU will Verbraucher besser vor falschen Werbeversprechen schützen. Das Europäische Parlament hat eine Richtlinie verabschiedet mit der sogenanntes Greenwashing künftig erschwert werden soll. Das bedeutet, Werbung, die Produkte irreführend als umweltfreundlich anpreist, wird verboten.
Die neuen Vorschriften sollen vor allem die Kennzeichnung von Produkten klarer und vertrauenswürdiger machen, indem sie allgemeine Umweltaussagen wie "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "öko" verbieten, sofern diese nicht nachgewiesen werden.
"Schluss mit irreführender Werbung"
"Das Gesetz macht Schluss mit irreführender Werbung mit vermeintlich umweltfreundlichen Produkten", erklärte die Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Europaparlament, Anna Cavazzini (Grüne). Es dürfe "nicht mehr der Anschein entstehen, dass das Baumpflanzen im Regenwald die industrielle Produktion eines Autos" klimaneutral mache.
Beim "Greenwashing" versuchen sich Unternehmen durch Behauptungen etwa zu Umweltschutzmaßnahmen oder klimafreundlicher Produktion ein positives Image zu verschaffen, obwohl sie bei genauerer Betrachtung gar nicht nachhaltig wirtschaften.
Nur noch zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel
Reguliert wird künftig auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Derzeit gibt es europaweit mehr als 200 verschiedene Umweltlabel, die jeweils auf unterschiedlichen Methoden beruhen. Das neue Gesetz soll nur noch solche Siegel zulassen, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlicher Seite eingeführt wurden.
Hintergrund ist, dass diese Siegel bislang nicht unbedingt vergleichbar sind und es sich oft nicht nachprüfen lässt, wie umweltfreundlich Produkte tatsächlich sind.
Garantiezeiten und Haltbarkeit sollen transparenter werden
Verboten werden künftig auch Behauptungen über die Haltbarkeit von technischen Produkten wie zum Beispiel Waschmaschinen, wenn sie nicht bewiesen werden können. Außerdem soll man Dinge erst dann austauschen müssen, wenn es wirklich nötig ist und - wie etwa bei Druckerpatronen - nicht schon vorher dazu aufgefordert werden.
Auch die Garantieinformationen müssen deutlicher sichtbar sein, und es wird ein neues, einheitliches Etikett eingeführt, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorzuheben. Laut EU-Parlament wissen 60 Prozent der europäischen Verbraucher gar nicht, dass alle Produkte in der EU über eine zweijährige Gewährleistung verfügen.
Lemke sieht positive Auswirkungen für Verbraucher
Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßte die Entscheidung. Immer mehr Menschen wollten einen Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten, doch würden mit fragwürdigen Umweltversprechen in die Irre geführt. "Mit den neuen Regeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU künftig besser auf diese Angaben verlassen", so die Grünen-Politikerin. Zudem sei es nicht nur für die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel gut, wenn Produkte länger genutzt würden.
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder hatten sich zuvor bereits auf diesen Schritt geeinigt. Die Mitgliedsstaaten müssen noch zustimmen, damit das Gesetz endgültig in Kraft treten kann. Das gilt aber als Formsache. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.