Weitergabe persönlicher Daten EU und USA einigen sich auf Datenschutzabkommen
2020 hatte der EuGH ein Abkommen gekippt, bei dem es um die Weitergabe persönlicher Daten an Konzerne wie Facebook geht. Nun haben sich die EU und die USA auf ein neues Abkommen geeinigt. Details sind noch nicht bekannt.
Die EU und die USA haben sich grundsätzlich auf ein neues Datenschutzabkommen verständigt. Das soll die Weitergabe persönlicher Daten an US-Digitalkonzerne regeln. Details zu dem neuen Abkommen nannten weder die EU- noch die US-Seite. Allerdings könnte auch das neue Abkommen wie bereits zwei seiner Vorgänger wegen Spähvorwürfen juristisch angefochten werden.
US-Präsident Joe Biden begrüßte die Einigung in Brüssel. Die Verständigung mit der EU unterstreiche das gemeinsame Interesse am Schutz der Privatsphäre sowie an Rechtssicherheit für die Unternehmen. "Dies wird einen vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Datenverkehr zwischen der EU und den USA ermöglichen", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Der Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten sei gewährleistet.
EuGH sah Schutzniveau nicht gewährleistet
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das vorherige Datenschutzabkommen "Privacy Shield" im Juli 2020 für nichtig erklärt. Die Richter bemängelten damals, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Konkret ging es um den Transfer der Daten europäischer Facebook-Kunden in die USA.
Das Gericht betonte, der Datenexporteur müsse prüfen, ob die Rechte der betroffenen Personen in den USA ein gleichwertiges Schutzniveau genießen. Sorge bereitete dem EuGH vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern.
"Rechtssicherheit wiederhergestellt"
Für Unternehmen entstand in der Folge eine große Rechtsunsicherheit beim Datentransfer zwischen den USA und der EU. So warnte der Facebook-Konzern Meta seit dem Herbst, dass das Online-Netzwerk und auch Instagram in Europa wahrscheinlich eingestellt werden müssten, wenn es keine Nachfolgeregelung gibt.
Entsprechend begrüßte der Branchenverband Business Software Alliance die grundsätzliche Einigung, da sie Rechtssicherheit schaffen werde. Der US-Verband für die Computer- und Kommunikationsbranche (CCIA) erklärte, damit werde "die Rechtssicherheit für die Unternehmen wiederhergestellt".
Schrems schließt Klage nicht aus
Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems ist dagegen weniger euphorisch. Er war bereits 2015 erfolgreich vor dem EuGH gegen die damalige Abmachung "Safe Harbor" vorgegangen. Zwar entstand daraufhin 2016 der "Privacy Shield", doch auch den konnte Schrems vor dem höchsten Gericht der EU vier Jahre später kippen.
Schrems' Datenschutzorganisation Noyb beklagte, dass es sich nun lediglich um eine politische Ankündigung handele und ein konkreter Text nach wie vor ausstehe. Falls das neue Abkommen nicht in Einklang mit EU-Recht sei, werde Noyb oder eine andere Gruppe wohl auch dieses anfechten.