Nach Tod einer Schwangeren Proteste gegen Abtreibungsverbot in Polen
Nach dem Tod einer schwangeren Frau haben in Polen Zehntausende Menschen gegen das rigide Abtreibungsrecht protestiert. Die Frau gilt als erstes Opfer des seit einem Jahr geltenden nahezu vollständigen Abtreibungsverbotes.
Der Tod einer schwangeren Frau hat in Warschau und anderen polnischen Städten Demonstrationen ausgelöst. Die Teilnehmer der Protestaktionen hielten Fotos der 30-jährigen Izabela in die Höhe und machten das rigide Abtreibungsrecht des Landes für deren Tod verantwortlich. Unter den Demonstrierenden in Warschau war der frühere EU-Ratspräsident und jetzige polnische Oppositionsführer Donald Tusk.
Unter dem Motto "Keine einzige mehr" versammelten sich die Demonstranten vor dem Verfassungstribunal in Warschau und zogen von dort zum Gesundheitsministerium weiter. Das Tribunal hatte im vergangenen Jahr das ohnehin strenge Abtreibungsrecht in Polen verschärft und auch einen Schwangerschaftsabbruch aufgrund von Schädigungen des Fötus verboten.
Die Frau starb im September in einem Krankenhaus in Pszczyna an einem septischen Schock, ihr Tod wurde aber erst in der vergangenen Woche bekannt. Ihre Familie und ihre Anwältin erklärten, die Schwangere habe nicht ausreichend Fruchtwasser gehabt. Ärzte hätten aber keinen Abbruch eingeleitet, sondern auf den Tod des Fötus gewartet.
Die behandelnden Ärzte wurden inzwischen suspendiert, die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen. Sie ist nach Angaben von Frauenrechtsgruppen das erste Opfer des seit einem Jahr geltenden nahezu vollständigen Abtreibungsverbots.
Kaum noch legale Abbrüche
In Polen gibt es jährlich weniger als 2000 legal vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche. Frauenrechtsorganisationen schätzen jedoch, dass pro Jahr etwa 200.000 Polinnen illegal abtreiben oder dafür ins Ausland gehen.
Vor der neuen Einschränkung konnten Schwangere in Polen nur in drei Fällen abtreiben: wenn die Schwangerschaft auf ein Verbrechen wie eine Vergewaltigung zurückzuführen war, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr war oder wenn der Fötus dauerhafte Schäden aufwies. Die letzte Möglichkeit wurde durch die Entscheidung des Tribunals gestrichen. Die Anhänger der neuen Regelung erklärten, es sei nicht bewiesen, dass die Einschränkung zum Tod der Frau geführt habe.