Urteil des Menschenrechtsgerichts Russland muss Pussy Riot entschädigen
Im Februar 2014 wurden Mitglieder der Punkband während einer Performance verprügelt. Nun verurteilte das Menschenrechtsgericht Russland zu einer Geldstrafe - die Auszahlung gilt aber als unwahrscheinlich.
Die Nachrichtenagentur AP und andere Medien zeigen den Vorfall vom Februar 2014 im russischen Sotschi bei YouTube: Eine kleine Gruppe leicht bekleideter junger Frauen setzt sich Sturmhauben auf und fängt an zu singen.
Schnell tauchen sogenannte Kosaken auf, Männer in altertümlichen Uniformen, die mit einer Peitsche auf sie einschlagen und sie misshandeln, sogar noch, als eine auf dem Boden liegt. Aber die jungen Frauen hören nicht auf zu singen - der Refrain: "Putin wird euch beibringen, das Vaterland zu lieben."
Ihnen wird Tränengas ins Gesicht gesprüht. Sie werden gewaltsam an den Armen gezerrt. Und dem Gitarristen, der das Lied begleitet, wird die Gitarre auf den Kopf geschlagen, so dass er blutet.
Keine juristische Verfolgung in Russland
Da die uniformierten Männer in Russland nicht juristisch verfolgt wurden, wandten sich die Aktivistinnen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Es ist das zweite Mal, dass dieser Gerichtshof sich mit staatlichen Maßnahmen gegen die feministische Punkband Pussy Riot beschäftigte.
Schon 2012 waren drei Mitglieder nach einer Aktion in einer Moskauer Kirche in Russland zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Damals entschieden die europäischen Richter, Russland müsse ihnen bis zu 16.000 Euro Entschädigung zahlen, weil sie nicht zu Gewalt oder Hass aufgerufen hätten.
Zahlung unwahrscheinlich
Auch diesmal verurteilte das Straßburger Gericht Russland. Die Kosaken hätten im Dienst des Staates gehandelt. Wegen unmenschlicher Behandlung und wegen Verletzung der Meinungsfreiheit sollen die Aktivisten pro Person 15.000 Euro bekommen.
Dass der russische Staat ihnen dieses Geld zahlt, ist allerdings sehr unwahrscheinlich. Russland ist seit vergangenem Jahr nicht mehr Mitglied des Europarats. Das Menschenrechtsgericht hat sich ohnehin nur mit der Sache befasst, weil der Protest von Sotschi vor dem Austritt Russlands stattfand.