Urteil des EGMR Russland muss "Pussy Riot" entschädigen
Der Auftritt in der Moskauer Erlöserkathedrale machte die Aktivistinnen von "Pussy Riot" schlagartig berühmt - und zu russischen Staatsfeindinnen. Das Urteil: zwei Jahre Haft. Dafür muss Russland nun Entschädigung zahlen.
Die Verurteilung von drei Mitgliedern der Protestgruppe "Pussy Riot" nach einem Auftritt in einer Moskauer Kirche verstößt gegen die Menschenrechte. Russland muss den Frauen Entschädigung zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR).
2012 waren die Aktivistinnen der Protest-Punk-Band in der Moskauer Erlöserkathedrale aufgetreten und hatten mit einem "Punkgebet" gegen Wladimir Putin demonstriert. Russische Richter hatten die Frauen dafür zu zwei Jahren Haft verurteilt. Eine von ihnen kam jedoch bereits nach wenigen Monaten frei.
Verletzung der Meinungsfreiheit und Demütigung
Die Straßburger Richter halten die Strafen für unangemessen streng. Die Meinungsfreiheit sei damit verletzt worden, urteilten sie. Außerdem seien die Frauen während ihres Prozesses gedemütigt worden, indem sie in von Sicherheitsleuten abgeschirmten Glaskästen aussagen mussten. Russische Richter hätten zudem die fünf Monate lange Untersuchungshaft der Frauen unzureichend begründet. Russland muss nun je 16.000 Euro Schmerzensgeld an zwei der Frauen zahlen, der anderen stehen 5000 Euro zu. Außerdem haben die drei Aktivistinnen Anspruch auf 11.760 Euro Schadenersatz.
Gegen das Urteil können sowohl Russland als auch die "Pussy Riot"-Aktivistinnen binnen drei Monaten vorgehen.
WM-Flitzer zu 15 Tagen Arrest verurteilt
Beim WM-Finale in Moskau sorgten Mitglieder von "Pussy Riot" mit einer Flitzeraktion für Aufregung. Dafür wurden sie nun zu Arreststrafen verurteilt. Sie müssten 15 Tage in Polizeigewahrsam bleiben, entschied ein Gericht in Moskau. Zudem sei es ihnen verboten, in den nächsten drei Jahren Sportveranstaltungen in Russland zu besuchen, urteilten die Richter russischen Medien zufolge.