Schmähfilmproduzent in Haft Warum wurde Nakoula festgenommen?
Das Mohammed-Video machte seinen mutmaßlichen Produzenten Nakoula weltbekannt. In Ägypten wurde ein Haftbefehl erlassen, ein pakistanischer Minister setzte ein Kopfgeld auf ihn aus. Doch warum muss er jetzt in ein US-Gefängnis? Und welche Strafe droht ihm?
Ist Nakoula wegen des Filminhalts festgenommen worden?
Nein, im Grunde geht es um eine Formalie: Nakoula soll gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben. Der Mann ist vor Gericht kein unbeschriebenes Blatt. Er wurde schon mehrmals verurteilt, zuletzt vor zwei Jahren wegen eines Finanzdelikts. Er saß dann fast ein Jahr im Gefängnis und kam nur unter der Auflage frei, dass er Computer oder das Internet nur mit dem Einverständnis seiner Bewährungshelfer benutzt. Und wenn er jetzt tatsächlich den umstrittenen Film auf einem Computer produziert und dann bei YouTube eingestellt hat, dann könnte er damit gegen diese Auflagen verstoßen haben.
Dass der Film den Propheten Mohammed lächerlich macht, ist nach amerikanischem Recht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Dieses Recht ist in den USA seit 200 Jahren in der Verfassung garantiert und wird viel grundsätzlicher ausgelegt als zum Beispiel in Deutschland. Man darf hier im Grunde auch richtigen Unsinn oder Schmähungen verbreiten und ist trotzdem vom Gesetz geschützt.
Was droht Nakoula für eine Strafe?
Wenn er wirklich seine Bewährungsauflagen verletzt hat, dann könnte er wieder ins Gefängnis müssen. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft. Da wird man natürlich jetzt sehen müssen, wie das Gericht entscheidet und wie hoch es die Strafe ansetzt.
Und wie geht es jetzt weiter?
Auf alle Fälle bleibt Nakoula erst einmal im Gefängnis. Sein Anwalt hatte beantragt, dass Nakoula auf Kaution freikommt und eine Summe von 10.000 Dollar angeboten, also etwa 7.700 Euro. Diesen Antrag hat die Richterin aber abgelehnt. Sie sagt, bei Nakoula bestehe Fluchtgefahr und er sei eine "Gefahr für die Gesellschaft".
Auf den Film hat die Sache im Moment noch keine Auswirkung. Es gibt aber ein anderes Verfahren. Da klagt eine Schauspielerin, dass der Film ihr Urheberrecht verletzt. Wenn die Frau Recht bekommt, dann könnte es sein, dass YouTube den Film löschen muss - aber nicht wegen der Festnahme des vermutlichen Autors.
Zusammengestellt von Wolfgang Stuflesser, ARD-Hörfunkstudio Los Angeles.