Einspruch gegen EuGH-Urteil EU will Hamas auf Terrorliste behalten
Rund einen Monat nachdem der EuGH entschied, die EU müsse die Hamas von ihrer Terrorliste streichen, will Brüssel Einspruch dagegen einlegen. Der EuGH hatte die Aufnahme der Hamas auf die Liste aus Verfahrensgründen für hinfällig erklärt.
Die EU legt Einspruch gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein, die palästinensische Hamas-Bewegung von der EU-Liste der Terrororganisationen zu streichen. Die EU-Außenminister hätten beschlossen, "gegen das Urteil zum Verbleib von Hamas auf der EU-Terroristenliste Berufung einzulegen", teilte eine Ratssprecherin über Twitter mit.
Der Europäische Gerichtshof hatte Mitte Dezember die Aufnahme der radikalislamischen Palästinenserorganisation aus "Verfahrensgründen" für hinfällig erklärt. Der Beschluss zur Aufnahme der Hamas sei nicht "auf Tatsachen gestützt" gewesen, die "in Entscheidungen zuständiger nationaler Behörden geprüft und bestätigt wurden", so das Gericht. Er habe vielmehr auf Angaben beruht, "die der Presse und dem Internet entnommen sind".
Israel hatte die Entscheidung des Gerichts scharf kritisiert. Europas wirtschaftliche Strafmaßnahmen gegen die Bewegung blieben nach dem Urteil aber vorerst in Kraft, um im Falle eines Berufungsverfahrens "die Wirksamkeit etwaiger künftiger Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern zu gewährleisten". Die Richter betonten auch, dass sie sich nicht inhaltlich mit der Frage befasst hätten, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Organisation sei.
Hamas seit 2001 auf Terrorliste
Der militärische Arm der Hamas steht seit 2001 auf der EU-Terrorliste, seit 2003 auch der politische Teil der Organisation. Mehrfach hatte sich die Organisation zu Attentaten auf Israelis bekannt.
Nach Kämpfen mit der Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Machmud Abbas übernahm die Hamas im Sommer 2007 die Kontrolle im Gazastreifen. Auch nach einer Aussöhnung mit der Fatah übt sie dort de facto weiter die militärische Kontrolle aus. Unterstützt wird die Organisation unter anderem von dem Emirat Katar.