Urteil des EuGH Israelische Siedlerprodukte brauchen Etikett
Israelische Waren, die aus den besetzten Palästinensergebieten stammen, müssen als solche gekennzeichnet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. In dem Streit ging es um Wein aus dem Westjordanland.
Exportierte Lebensmittel aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen 1967 besetzten Gebieten müssen in der Europäischen Union besonders gekennzeichnet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Obst, Gemüse oder Wein müssen demnach einen Hinweis auf ihr Ursprungsgebiet tragen. Stammen sie aus einer israelischen Siedlung, muss dies zusätzlich vermerkt sein, so die Richter.
Wichtige Information für Verbraucher
Zur Begründung hieß es, das von Israel besetzte Westjordanland unterliege zwar "einer beschränkten Hoheitsgewalt" Israels, gehöre völkerrechtlich aber nicht dazu. Daher seien das Gebiet und der Herkunftsort anzugeben. Die Information sei wichtig für die Verbraucher, um "eine fundierte Wahl zu treffen". Ähnlich hatte der EuGH bereits im Jahr 2010 zu Nichtlebensmitteln entschieden.
Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) begüßte die Entscheidung. PLO-Generalsekretär Saeb Erekat forderte die europäischen Staaten auf, die "rechtliche und politische Verpflichtung umzusetzen". Darüber hinaus rief er dazu auf, die Produkte für internationale Märkte zu verbieten.
Urteil mit Vorgeschichte
Israel dagegen hält eine besondere Kennzeichnung von Siedlerprodukten für diskriminierend. Kritiker beklagen, sie sei Grundlage für Boykotte gegen Israel.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit aus Frankreich. Eine jüdische Organisation und ein Weinbauer hatten gegen einen Erlass von 2016 geklagt, der ebenfalls eine Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in den 1967 von Israel besetzten Gebieten verlangte. Der französische Erlass stützte sich auf EU-Vorgaben zur Ursprungskennzeichnung von Lebensmitteln.
Der EuGH bestätigte diese jetzt und führte aus, die 1967 besetzten Gebiete hätten einen anderen völkerrechtlichen Status als Israel. Das Land hatte 1967 im Sechstagekrieg unter anderem das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die zu Syrien gehörenden Golanhöhen erobert. Die Vereinten Nationen stufen die Gebiete als besetzt ein. Die Palästinenser fordern das Westjordanland und Ost-Jerusalem für einen eigenen Staat Palästina. Dort leben mittlerweile insgesamt mehr als 600.000 israelische Siedler.
Aktenzeichen: C-363/18