Gegen Lieferengpässe Wichtige Medikamente sollen verfügbar sein
Medikamente auf Vorrat halten - dazu können Behörden in Zukunft Pharmafirmen verpflichten, wenn es Engpässe gibt. Das beschloss der Bundestag. Wenn günstige Mittel nicht lieferbar sind, bekommen Patienten neue Rechte.
Im Kampf gegen Lieferengpässe bei Medikamenten hat der Bundestag Änderungen des Arzneimittelgesetzes beschlossen. Pharmafirmen können künftig von den Behörden verpflichtet werden, über Lagerbestände, Produktion und Absatzmenge bestimmter Arzneimittel zu informieren.
Bei Engpässen kann angeordnet werden, dass die Firmen oder Arzneimittelgroßhändler größere Mengen dieser Präparate auf Vorrat lagern müssen.
Kein Aufpreis für teureres Medikament
Für Patienten wichtig: Sollte es zu Lieferschwierigkeiten bei bestimmten preisgünstigen Medikamenten kommen, können Apotheken dem Gesetz zufolge auch die teureren Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben, der Patient zahlt dafür nichts.
Der Apothekerverband ABDA warnt immer wieder vor Lieferengpässen bei gängiger Medizin wie Schilddrüsenarzneien, Medikamenten gegen Gicht oder Ibuprofen-Schmerzmitteln. Ursachen dafür könne zum Beispiel sein, dass Wirkstoffe aus Kostengründen oft in anderen Ländern - wie China oder Indien - produziert würden. Stehe dort die Produktion zeitweilig still oder werde eine Charge aus Qualitätsgründen nicht freigegeben, treffe das auch große Hersteller in Europa.
Ständige Beobachtung der Versorgungslage
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll nun ein Beirat eingerichtet werden, der die Versorgungslage ständig beobachtet. Das BfArM soll auf seiner Internetseite eine stets aktualisierte Liste sogenannter versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe veröffentlichen.
"Patienten erwarten zu Recht, dass sie dringend notwendige Medikamente schnell bekommen. Deswegen wird der Bund bei der Verteilung von Medikamenten stärker eingreifen als bisher", sagte Gesundheitsminister Jens Spahn.