Ein Teil des Wracks ist an der Absturzstelle des Malaysia Airlines Fluges MH17 in der Nähe des Dorfes Hrabove zu sehen.

Prozess um MH17-Abschuss Drei Mal lebenslang wegen 298-fachen Mordes

Stand: 17.11.2022 20:24 Uhr

Lebenslang wegen des Abschusses einer Passagiermaschine und Mordes an den Insassen - so das Urteil gegen drei Angeklagte im MH17-Prozess. Das Gericht zeichnete den Tag des Abschusses detailliert nach und äußerte sich auch zur Rolle Russlands.

Von Ludger Kazmierczak, Den Haag

Ein Freispruch, drei Mal lebenslang wegen des Abschusses einer Passagiermaschine und 298-fachen Mordes: So lautet das Urteil nach zweieinhalb Prozessjahren und rund 70 Verhandlungstagen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass drei der vier Angeklagten für den Einsatz des BUK-Raketensystems eine Mitverantwortung tragen, auch wenn sie nicht selbst auf den Knopf gedrückt hätten. Und wahrscheinlich, so der Vorsitzende Richter Hendrik Steenhuis, sollte auch nicht gezielt Flug MH17, sondern ein Militärflugzeug getroffen werden.

"Insofern muss es eine Verwechslung gewesen sein. Das ändert aber nichts daran, dass es Absicht und Vorsatz war. Dabei ist es wichtig, dass die Verdächtigen keine regulären Soldaten und damit wie jeder andere Bürger auch nicht berechtigt waren, auf welches Flugzeug auch immer zu schießen", sagte Steenhuis.

 

Freispruch für einen vierten Angeklagten

Bis ins Detail sezierte das Gericht den Tagesablauf an jenem 17. Juli 2014 und die Rollenverteilung unter den vier Angeklagten. Der Ukrainer Leonid Chartschenko habe eine Einheit prorussischer Separatisten befehligt, so die Richter, und den Transport des Buk-Konvois begleitet und überwacht. Der Befehl dazu sei von seinem Vorgesetzten, Geheimdienstchef Sergej Dubinskii, gekommen. Als sogenannter Verteidigungsminister der selbsternannten Volksrepublik Donezk habe Igor Girkin damals die oberste Befehlsgewalt gehabt. Er sei stets in engem Kontakt mit Moskau und dem Kreml gewesen, so Richter Steenhuis.

Urteil im Prozess um MH17-Abschuss: Lebenslange Haft in Abwesenheit der Angeklagten

Tobias Reckmann, ARD Brüssel, tagesthemen, tagesthemen, 17.11.2022 21:45 Uhr

Alle drei Angeklagten verurteilte das Gericht daher zu lebenslangen Haftstrafen. Der stellvertretende Gebietskommandant Oleg Pulatow, der sich als einziger der Beschuldigten vor dem Gericht durch Anwälte vertreten ließ, wurde freigesprochen. Nach Ansicht des Gerichts gibt es keinen Beweis, dass Pulatow tatsächlich selbst einen Beitrag beim Einsatz des Waffensystems geleistet hat. Er trägt auch keine strafrechtliche Verantwortung für den Beitrag anderer an diesem Einsatz.

16 Millionen Euro Schadensersatz

Den Angehörigen der Opfer sprachen die Amsterdamer Richter Schadensersatz in Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro zu. Eine Summe, die eigentlich die Täter zahlen müssen. Zunächst übernimmt dies jedoch der niederländische Staat.

Etwa 250 Angehörige der MH17-Opfer verfolgten die Urteilsverkündung in einem der Säle des Hochsicherheitsgebäudes am Flughafen Schiphol. Überwiegend Niederländer, aber auch 60 extra angereiste australische Staatsbürger. Die meisten zeigten sich zufrieden mit dem Richterspruch - auch Piet Ploeg von der niederländischen Stiftung Flugzeugkatastrophe MH17. "Wenn du deine Kinder verloren hast, kannst du damit natürlich niemals abschließen", sagte er. "Aber ich hoffe, das ist für alle Hinterbliebenen eine Chance, etwas Abstand zu gewinnen - von MH17 und all den Informationen, die auf sie einprasseln."

König Willem Alexander bezeichnete das Urteil als einen Meilenstein. Premier Mark Rutte twitterte, dies sei ein weiterer Schritt zur Gerechtigkeit und Wahrheitsfindung. Die Prozessbeteiligten können gegen das Urteil Berufung einlegen.

Ludger Kazmierczak, Ludger Kazmierczak, WDR Den Haag, 17.11.2022 17:27 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 17. November 2022 um 17:02 Uhr.