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Ukraine zeigt Gefangene Verstoß gegen Genfer Abkommen?

Stand: 04.03.2022 14:00 Uhr

Die Ukraine hat zahlreiche Videos von russischen Soldaten veröffentlicht, die gefangen genommen wurden. Handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen die Genfer Konventionen?

Von Von Patrick Gensing und Pascal Siggelkow, Redaktion ARD-faktenfinder

Russland stößt bei seinem Angriff auf die Ukraine auf mehr Gegenwehr als wohl erwartet. So musste der Kreml Verluste einräumen, spricht mittlerweile von 498 toten russischen Soldaten; die Ukraine behauptet, es seien bereits mehr als 7000 Angreifer getötet worden. Beide Angaben lassen sich nicht unabhängig überprüfen.

Außerdem hat die Ukraine nach eigenen Angaben bereits zahlreiche Soldaten gefangen genommen. Auf einer Website und in den Sozialen Netzwerken veröffentlicht das ukrainische Militär Videos von russischen Soldaten, die sich ergeben hätten oder gefangen genommen worden seien. Offiziell, damit sie ihre Angehörigen informieren können, wo sie sich befinden. Die russische Medienaufsichts- und Zensurbehörde Roskomnadzor sperrte die Seite jedoch bereits.

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Ein russischer Soldat spricht in diesem Video der ukrainischen Streitkräfte mit seiner Familie.

Botschaften an die Familien in Russland

In den Videos berichten russische Soldaten, sie hätten gar nicht gewusst, dass sie in die Ukraine in einen Krieg geschickt würden, sondern sie seien von einem Übungsmanöver ausgegangen. Andere sagen, es gebe massive Versorgungsprobleme beim russischen Vormarsch. Andere wenden sich an ihre Verwandten in Russland und sagen, sie seien gesund und würden gut behandelt.

Ein russischer Soldat, der sich ergeben haben soll, bittet für die Angriffe um Verzeihung. Er habe nicht gewusst, dass die russische Führung gegen Zivilisten vorgehen werde. Die Ukraine spricht von mehr als 2000 getöteten Zivilisten.

Verstoß gegen Genfer Konventionen?

In Sozialen Medien rufen viele Nutzerinnen und Nutzer dazu auf, die Videos der Gefangenen nicht zu teilen, da es sich um ein Verstoß gegen die Genfer Konventionen handele. Diese Abkommen regeln unter anderem, wie mit Kriegsgefangenen umgegangen werden soll.

"Fernsehbilder von Kriegsgefangenen sind im Ansatz häufig problematisch, soweit sie Gefangene in entwürdigenden Situationen zeigen oder in anderer Form herabsetzen", erklärt Stefan Oeter, Professor an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg. Denn im Artikel 14 der dritten Genfer Konventionen heißt es, "die Kriegsgefangenen haben unter allen Umständen Anspruch auf Achtung ihrer Person und ihrer Ehre". Zudem müssen Kriegsgefangene laut den Konventionen vor "öffentlicher Neugier" geschützt werden (Artikel 13).

Nicht zwingend ein Verstoß

Allerdings bedeute das nicht, dass zwangsläufig alle Videos von Kriegsgefangenen gegen die Konventionen verstoßen würden, sagt Oeter. So könne er bei den Videos, in denen die Gefangenen mit ihren Angehörigen telefonieren, nicht automatisch einen Angriff auf deren Ehre erkennen. Denn die Genfer Konventionen geben Kriegsgefangenen das Recht, spätestens eine Woche nach Gefangennahme in Kontakt zu ihrer Familie zu treten. Daher sei in dem Fall das Telefonat mit der Familie etwas ganz Normales, so Oeter.

Auch Kai Ambos, Professor für internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Universität Göttingen, weist darauf hin, dass es entscheidend sei, was in den Videos zu sehen ist und unter welchen Umständen sie entstanden sind. So dürften Kriegsgefangene beispielsweise nicht für Propagandazwecke missbraucht werden. Das schließe unter anderem mit ein, dass sie nicht gezwungen werden dürften, "ihren Heimatstaat zu verhöhnen oder sonstige Maßnahmen gegen ihren Willen zu ergreifen, die sich gegen ihren Heimatstaat richten".

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Ein russischer Soldat, der sich ergeben haben soll, bittet für die Angriffe um Verzeihung.

"Wir wissen nicht, wie diese Videos entstanden sind"

Fred Abrahams, stellvertretender Direktor in der Programm-Abteilung von Human Rights Watch, rät dennoch dazu, Videos von Kriegsgefangenen generell lieber nicht zu verbreiten. "Wir wissen nicht, unter welchen Umständen diese Videos entstanden sind", sagt Abrahams. Es sei bei einigen Videos nicht auszuschließen, dass die Gefangenen unter Druck gesetzt worden seien. Viele Aufnahmen seien zudem erniedrigend für die Soldaten, was definitiv gegen die Genfer Konventionen verstoßen würde.

Zudem sei es die Aufgabe des Internationale Komitees des Roten Kreuzes (IKRK), über Kriegsgefangene zu informieren. Das IKRK diene als Vermittler zwischen den Kriegsparteien, Informationen zu den Gefangenen könnten daher einfach an das IKRK gemeldet werden. Videos wie die des ukrainischen Militärs brauche es daher nicht. Abrahams vermutet, dass diese vor allem einen propagandistischen Zweck verfolgen.

Kaum Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen

Kontrolliert wird die Einhaltung der Genfer Konventionen ebenfalls vom IKRK. Allerdings kann das IKRK möglichen Verstößen nur nachgehen, über Sanktionsmöglichkeiten verfügt es nicht, da es sich bei den Konventionen um freiwillige Selbstverpflichtungen der Vertragsparteien handelt. Strafen sind bei Verstößen nicht vorgesehen.

Die Länder, die die Konventionen anerkennen, verpflichten sich dazu, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht selbst unter Strafe zu stellen. Zudem hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Kriegsverbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Dass der IStGH im Falle der Videos aktiv wird, könne zwar sein, sagt Abrahams. Allerdings würden diese angesichts der Berichte über deutlich gewalttätigere Kriegsverbrechen mit Sicherheit nicht Priorität genießen.

Dass es keine offizielle Kriegserklärung Russlands an die Ukraine gibt, spiele für die Einhaltung der Genfer Konventionen hingegen keine Rolle, sagt Abrahams. Die Kriterien für die Konventionen seien hinreichend erfüllt. "Es gibt keine Ausreden", so Abrahams.

Mutmaßliche Kriegsverbrechen werden untersucht

Der Krieg in der Ukraine dürfte sehr wahrscheinlich noch juristisch aufgearbeitet werden. Die litauische Generalstaatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben Ermittlungen über mutmaßliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der Ukraine nach Beginn der russischen Invasion aufgenommen.

Auch der Internationale Strafgerichtshof geht nach dem Antrag von 39 Mitgliedstaaten möglichen Kriegsverbrechen nach. Die Untersuchung werde unverzüglich eingeleitet und umfasse alle früheren und aktuellen Vorwürfe von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord, die seit dem 21. November 2013 in irgendeinem Teil des ukrainischen Hoheitsgebiets begangen wurden, sagte der Chefankläger des Haager Gerichtshofs, Karim Khan.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 02. März 2022 um 14:00 Uhr.