Billigung im Bundesrat Weg frei für schnellere Abschiebungen
Längerer Ausreisegewahrsam und zusätzliche Befugnisse für die Polizei: Die Ampel-Regierung will Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber effektiver gestalten. Das Gesetz hat nun auch im Bundesrat die nötige Mehrheit bekommen.
Abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen künftig schneller abgeschoben werden können. Nach dem Bundestag passierte das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz nun auch den Bundesrat.
Damit wird der Ausreisegewahrsam von zehn auf 28 Tage ausgeweitet. Zudem wird der Polizei künftig erlaubt, zum Aufgreifen eines Menschen, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt und abgeschoben werden soll, auch andere Räume als die des Betroffenen zu betreten. Solche Aktionen sollen vermehrt auch nachts erlaubt und Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Eine Ausnahme gilt für Familien mit Kindern im Alter bis zu zwölf Jahren. Zudem werden die Strafen für Schleusungen erhöht.
Das Gesetz erlaubt zudem, dass Asylbewerber künftig bereits nach sechs statt bislang neun Monaten eine Arbeit aufnehmen können. Die Dauer für den Bezug von Asylbewerberleistungen, die deutlich unter der normalen Grundsicherung liegen, wird von anderthalb auf drei Jahre ausgeweitet.
Reaktion auf gestiegene Asylbewerberzahlen
Der Gesetzentwurf war vor zwei Wochen bereits im Bundestag verabschiedet worden. Die Ampel-Regierung reagiert damit auf deutlich gestiegene Asylbewerberzahlen und knapp werdende Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete in vielen Kommunen. Wer kein Bleiberecht habe, müsse Deutschland wieder verlassen, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Bundestag gesagt. Das sei Voraussetzung dafür, "dass Migration in der Gesellschaft akzeptiert wird und Integration auch funktioniert", so die SPD-Politikerin.
Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein betonte im Bundesrat, dass er die Ziele uneingeschränkt teile. Schnellere Rückführungen entlasteten die Kommunen und erhöhten gleichzeitig die Akzeptanz für alle legal sich hierzulande aufhaltenden Geflüchteten, so der CDU-Politiker. Rhein beklagte aber, dass die Bundesregierung Änderungsforderungen der Länder nicht aufgegriffen habe.
Kretschmer fordert Grundgesetzänderung
Um die Asylbewerberzahlen noch effektiver zu senken, fordert Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschemer eine Änderung des Grundgesetzes. "Natürlich braucht es, um dieses Thema grundhaft zu klären, eine Änderung des Grundgesetzes", sagte der CDU-Politiker im ARD-Morgenmagazin. Dies sei als Grundlage auch für Asylbewerberleistungen nötig und müsse etwa für die geplante Einführung der Bezahlkarte gelten.
Migration sei "das zentrale Thema", an dem derzeit "Scheitern oder Erfolg von Politik" festgemacht werde, sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende.
"Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union"
Bei den vom ihm vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen gehe es um "Leistungen, die man grundgesetzlich möglicherweise neu erklären muss", so Kretschmer. Weitere Änderungen müssten drauf abzielen, "um dafür zu sorgen, dass Ämter anders handeln können".
Zudem seien Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union sowie Rückführungsabkommen mit entsprechenden Ländern als Partner nötig, betonte Kretschmer.