Initiative im Bundesrat Härtere Strafen für Darknet-Händler
Der Bundesrat will härtere Strafen und bessere Ermittlungsmöglichkeiten gegen illegale Handelsplattformen im sogenannten Darknet durchsetzen. Die Vorschläge sind bei Bürgerrechtlern umstritten.
Der Bundesrat drängt auf ein neues Strafgesetz, um künftig stärker gegen illegale Handelsplattformen im sogenannten Darknet vorgehen zu können. Die Länderkammer beschloss einen Gesetzentwurf gegen Portalbetreiber, die das Verbreiten von Rauschgift, Sprengstoff oder Kinderpornografie im Internet ermöglichen.
Die Vorlage sieht Strafen von bis zu drei Jahren Haft vor. Sie blieb damit unterhalb der Forderung Bayerns, das fünf Jahre für angemessen hält.
Ermittler sollen mehr Möglichkeiten bekommen
Nach dem Willen der Länderkammer sollen auch die Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden ausgeweitet werden, um die Identifizierung der Tatverdächtigen zu erleichtern. So soll es den Ermittlern ausdrücklich möglich sein, von Postdienstleistern Auskünfte über noch nicht ein- sowie bereits ausgelieferte Sendungen zu verlangen.
Kritiker sehen Grundrechte verletzt
Die Initiative der Länder ist umstritten: Die Piraten-Partei sprach von einem "Angriff auf das Brief- und Postgeheimnis". Die Post solle künftig rückwirkend Auskunft darüber erteilen müssen, von wem Verdächtige in der Vergangenheit Postsendungen erhalten haben oder an wen sie Sendungen verschickt haben, kritisiert die Partei. "Und zwar auch ohne richterlichen Beschluss."
Das sogenannte Darknet nutzen Menschen, die verborgen im Internet unterwegs sein wollen. Dazu gehören neben Kriminellen aber auch Whistleblower und Regimekritiker, die die Zensur umgehen wollen.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag der Länderkammer aufgreifen will.