Bundesrat Viele Beschlüsse gegen die Krise
Die Bevölkerung entlasten - das will der Bundestag erreichen, über diverse Gesetzesänderungen. Etwa zur niedrigeren Mehrwertsteuer auf Gas oder zum Kurzarbeitergeld. Dem hat der Bundesrat nun zugestimmt.
Mit Blick auf die explodierenden Energiekosten und den anstehenden Winter hat der Bundesrat diverse Gesetzesänderungen gebilligt. So soll unter anderem soll die Mehrwertsteuer auf Gas sowie Fernwärme gesenkt und Kurzarbeitergeld vereinfacht in Anspruch genommen werden können.
Zudem trug die Länderkammer - eine Woche nach dem Bundestag - die befristete Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen mit. Demnach wird der Steuersatz wegen der Energiekrise vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Ausnahme soll bis Ende März 2024 gelten.
Lindner: "Alles andere wäre unverantwortlich"
Finanzminister Christian Lindner (FDP) begrüßte die Entscheidung: "Alles andere wäre unverantwortlich gewesen." Mit den neuesten Rechtsgrundlagen sollen künftig unter anderem auch Zahlungen von Arbeitgebern zum Inflationsausgleich steuerfrei bleiben - bis zu einem Wert von 3000 Euro.
Lindner sprach von einem ersten Baustein, der Menschen und Unternehmen vor Überlastung schütze. Weitere Schritte folgten nun, so der Finanzminister. Die Bundesregierung hat dafür einen milliardenschweren Abwehrschirm angekündigt, ein zentrales Instrument soll eine Gaspreisbremse sein. An einem Vorschlag dafür arbeitet derzeit eine Kommission.
Ursprünglich sollte das Mitte September eingesetzte Gremium erst in einigen Wochen Vorschläge zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Unternehmen präsentieren. Auf Druck der Regierung sollen diese nun möglichst schon in den nächsten Tagen vorliegen.
Vereinfachtes Kurzarbeitergeld bis Mitte 2023
Laut einem weiteren Beschluss des Bundesrats können sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte noch bis Mitte des kommenden Jahres unter vereinfachten Bedingungen Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Die Länderkammer billigte dazu eine vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.