Therapie soll im Vordergrund stehen Sicherungsverwahrung wird reformiert
Der Bundestag hat eine Reform der Sicherungsverwahrung verabschiedet. Er reagierte damit auf ein Urteil des Verfassungsgerichts von 2011. Laut den Richtern habe sich die langfristige Unterbringung von gefährlichen Straftätern zu wenig von einer Gefängnishaft unterschieden.
Die Therapie soll bei der Sicherungsverwahrung mehr im Vordergrund stehen. Unter dieser Maßgabe steht die Reform der Sicherungsverwahrung, die der Bundestag verabschiedet hat. Das Parlament reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr.
Die Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass sich die langfristige Unterbringung von gefährlichen Straftätern zu wenig von einer Gefängnishaft unterscheidet. Gewalt- und Sexualstraftäter, die zum Schutz der Bevölkerung auch nach Ablauf ihrer Haftstrafe nicht freikommen, müssen deshalb künftig intensiver betreut werden.
Sie sollen auch nicht mehr in Gefängniszellen untergebracht werden. Bis zum 31. Mai 2013 muss nach Vorgabe der Verfassungsrichter eine Neuregelung stehen. Die Umsetzung der Richtlinien obliegt den Bundesländern. Aus einigen Ländern gibt es bereits erheblichen Widerstand gegen das Gesetz. Die Umsetzung der Richtlinien obliegt den Ländern. Der Bundesrat kann die Reform zwar nicht verhindern, aber zumindest verzögern.
Streit um nachträglichen Sicherungsverwahrung
Streitpunkt ist vor allem die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Täter, die erst nach dem Urteil psychische Auffälligkeiten zeigen, könnten künftig nicht mehr wie früher rückwirkend in Sicherungsverwahrung genommen werden. Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) machte sich im Bundestag ausdrücklich für eine "nachträgliche Therapieunterbringung" stark: "Es geht um nicht weniger als den größtmöglichen Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichsten Gewalt- und Sexualstraftätern."
Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) will sich im Bundesrat für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen. "Die berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger werden in dem Gesetzentwurf nicht hinreichend ernst genommen", erklärte Schiedek.
Stattdessen sollen die Richter aber häufiger einen Vorbehalt aussprechen können, wenn sich zum Zeitpunkt des Urteils keine abschließende Vorhersage über die Gefährlichkeit des Täters treffen lässt. Dann wird erst am Ende seiner Strafhaft über das weitere Vorgehen entschieden. "Das wird den Druck auf den Täter erhöhen, an Therapien teilzunehmen", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Pressemitteilung.
Reform soll Rechtssicherheit herstellen
Nach ihren Worten schafft die jetzt beschlossene Reform Rechtssicherheit auch im Hinblick auf mögliche weitere Verfahren beim Bundesverfassungsgericht: "Die Reform der Sicherungsverwahrung ist Ausdruck einer Gesetzgebung, die Sicherheit unter rechtsstaatlichem Vorzeichen garantiert." Deshalb sei es auch wichtig, dass sich das Vorhaben nicht verzögere.