Ein Absperrband sichert vor unbefugtem Betreten eine Sportanlage im Monbijoupark in Berlin.
Hintergrund

Auflagen in der Corona-Krise Was gelockert wird - und was nicht

Stand: 15.04.2020 21:15 Uhr

Es sind erste kleine Schritte heraus aus den strikten Beschränkungen gegen die Corona-Pandemie, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben. Ein Überblick darüber, was wann wieder möglich ist und welche Auflagen vorerst weiter gelten.

Kontaktbeschränkungen

Die derzeit geltenden Einschränkungen für persönliche Kontakte werden vorerst beibehalten, mindestens einschließlich dem 3. Mai.

In der Öffentlichkeit soll zu anderen Personen weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Im Freien ist es nur erlaubt, sich mit einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, zu bewegen oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, also etwa einer in einem Haus wohnenden Familie.

Verstöße gegen die Auflagen werden weiterhin geahndet.

Schutzmasken

Das Tragen einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit wird keine Pflicht. Allerdings empfehlen Bund und Länder eine Schutzmaske zu tragen, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen.

Handel

Geschäfte mit einer Größe von maximal 800 Quadratmetern dürfen ab kommenden Montag wieder öffnen. Dazu zählen auch - unabhängig von der Größe der Geschäfte - Auto- oder Fahrradhändler sowie Buchhandlungen. Allerdings gelten für die Öffnungen strenge Auflagen: Hygienevorschriften müssen eingehalten werden, es kann Einschränkungen geben, wie viele Kunden sich zeitgleich in einem Geschäft aufhalten dürfen. Warteschlangen sollen aber vermieden werden.

Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.

Gastronomie-Betriebe bleiben vorerst geschlossen, ausgenommen sind Lieferservices und Betriebe, die Essen anbieten, das nach Hause mitgenommen werden kann. Auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser können noch nicht wieder öffnen.

Unternehmen

Firmen und Betriebe sind weiterhin angehalten, wenn möglich, auf Heimarbeit zu setzen. Bei laufendem Betrieb sind Unternehmen aufgefordert, ein Hygienekonzept umzusetzen: Sie sollen nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umsetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimieren.

Schulen und Kitas

Der Schulbetrieb soll ab dem 4. Mai eingeschränkt wieder beginnen. Dann soll der Unterricht für die Abschlussklassen, die Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und die obersten Grundschulklassen aufgenommen werden.

Anstehende Prüfungen, wie etwa das Abitur, sollen bereits vor dem 4. Mai abgelegt werden können.

In einer Beschlussvorlage für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten hieß es zudem, dass bis zum 29. April ein Konzept ausgearbeitet werden solle, wie der Schulbetrieb insgesamt wieder aufgenommen werden solle - "unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen". Dabei sollten auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb in den Blick genommen werden.

Kitas bleiben bis mindestens zum 4. Mai geschlossen. Die Notbetreuung, die bereits für Eltern angeboten wird, die in sogenannten systemrelevanten Berufen wie etwa in der Medizin arbeiten, soll auf weitere Berufsgruppen erweitert werden.

Pflegeheime

Der Schutz von Bewohnern in Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen steht für die Bundesregierung weiter im Vordergrund, da diese Menschen als besonders gefährdet gelten. Trotzdem solle eine "vollständige soziale Isolation" vermieden werden. Es sollen Konzepte mithilfe externer Berater erarbeitet werden, wie beides miteinander vereinbart werden kann.

Veranstaltungen

Großveranstaltungen bleiben bundesweit bis voraussichtlich zum 31. August untersagt. Dabei liegt die Entscheidung, ab welcher Größe Veranstaltungen verboten sind, bei den einzelnen Bundesländern.

Laut Beschlüssen fallen auch Fußballspiele unter die Großveranstaltungen, die in den kommenden Monaten nicht stattfinden können.

Religion

Auch wenn "die Ausübung des Glaubens" ein besonders hohes Gut darstelle, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften vorerst weiterhin nicht stattfinden sollen. Kirchen sollten stattdessen weiter auf "mediale" Möglichkeiten setzen.

Reisen

Die Bundesregierung ruft die Bürger dazu auf, weiterhin auf private Reisen zu verzichten. Dazu zählen auch Besuche von Verwandten oder Tagesausflüge. Übernachtungen innerhalb Deutschlands sind nach wie vor nur zu notwendigen Zwecken erlaubt, nicht wenn es Urlaubsaufenthalte sind. Zudem gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 15. April 2020 um 22:45 Uhr.