Staatsbedienstete Regierung will Extremisten schneller loswerden
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur schnelleren Entlassung von Extremisten aus dem Beamtenverhältnis auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf von Innenministerin Faeser.
In Zukunft soll es dem Bund leichter gemacht werden, verfassungsfeindliche Beamte aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf von Innenministerin Nancy Faeser zur Änderung des Disziplinarrechts. Ziel des Gesetzes ist es, langwierige Disziplinarverfahren am Verwaltungsgericht zu vermeiden.
Der Entwurf sieht vor, dass Behörden verfassungsfeindlich agierende Beamtinnen und Beamte künftig selbst per Disziplinarverfügung aus dem Dienst entfernen dürfen. Faeser hatte dazu im vergangenen Monat erklärt: "Bisher dauern die Verfahren viel zu lang. Deshalb ändern wir das Disziplinarrecht jetzt und sorgen dafür, dass die Behörden selbst handeln können und sich nicht wie bisher per Disziplinarklage an das Verwaltungsgericht wenden müssen." Denn wer den Staat ablehne, könne ihm nicht dienen.
Disziplinarverfahren sollen deutlich beschleunigt werden
Ziel der Neuregelung sei es, "Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, um die Integrität des öffentlichen Dienstes sicherzustellen", erklärte das Innenministerium. Das Gesetz solle "eine spürbare Beschleunigung aller Disziplinarverfahren" bewirken.
In dem Entwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, heißt es, Disziplinarverfahren zur Beendigung eines Beamtenverhältnisses würden aktuell im Schnitt bis zu vier Jahre dauern. "Dies ist insbesondere bei Personen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, nicht hinzunehmen, auch weil die Betroffenen während des gesamten Disziplinarverfahrens weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten", heißt es dort weiter.
Baden-Württemberg als Vorbild
Die Beschleunigung des Ausschlussverfahrens würde nicht nur die Verwaltung entlasten: Da betroffene Beamte während der teils Jahre dauernden Disziplinarverfahren weiterhin einen Großteil ihrer Bezüge erhielten, könnte der neue Entwurf dazu beitragen, Extremisten nicht länger als nötig aus der Staatskasse zu bezahlen.
Das Innenministerium orientiert sich dabei nach eigenen Angaben an einer Regelung, die schon seit einigen Jahren in Baden-Württemberg gilt. In dem Bundesland werden sämtliche Disziplinarmaßnahmen durch einen Verwaltungsakt, eben einer Disziplinarverfügung, angeordnet. Das Bundesverfassungsgericht hat die Zulässigkeit dieser Regelung bereits bestätigt.
Kritik von Seiten der Gewerkschaft
Weniger begeistert geben sich die Gewerkschaften. Die Einführung einer Disziplinarverfügung für sämtliche Disziplinarmaßnahmen genüge "nicht den Anforderungen an ein förmliches, unparteiliches und die Fairness sicherndes Verfahren", sagte ver.di-Gewerkschaftssekretär Christian Hoffmeister der Plattform "Table Media". Es sei nicht richtig, Beamte durch bloße behördliche Entscheidungen ihrer grundlegenden Rechte zu berauben.