
Holocaust-Mahnmal Generalbundesanwalt ermittelt nach Angriff in Berlin
Am Holocaust-Mahnmal in Berlin hatte ein Mann einen anderen mit einem Messer angegriffen. Dahinter sieht die Bundesanwaltschaft ein antisemitisches Motiv - und übernahm nun die Ermittlungen.
Drei Tage nach dem Messerangriff am Berliner Holocaust-Mahnmal mit einem Verletzten hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Die Karlsruher Behörde begründete dies mit der besonderen Bedeutung des Falls.
Der Beschuldigte habe aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Überzeugung heraus gehandelt, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richte. Der 19-jährige Syrer teile die Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), erklärte die Bundesanwaltschaft. Damit könne die Tat die innere Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigen.
Opfer ist außer Lebensgefahr
Der Tatverdächtige soll am Freitagabend einen 30 Jahre alten spanischen Touristen im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas mit einem Messer hinterrücks angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben. Das Opfer musste nach dem Angriff notoperiert und zeitweise in ein künstliches Koma versetzt werden. Nach Angaben der Polizei ist der Verletzte seit Samstag außer Lebensgefahr.
Dem Verdächtigen wird versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen, er habe heimtückisch gehandelt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden weiter vom Berliner Landeskriminalamt geführt.
Angreifer wollte "Juden töten"
Der mutmaßliche Täter floh nach dem Angriff zunächst. Knapp drei Stunden später nahm die Polizei den 19-Jährigen fest. In seinem Rucksack wurden laut Polizei ein Gebetsteppich, ein Koran, ein Zettel mit Koranversen sowie die mutmaßliche Tatwaffe gefunden. Er soll ausgesagt haben, dass seit einigen Wochen in ihm der Plan gereift sei, "Juden zu töten".
Nach Behördenangaben lebt er in Leipzig und war 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag wurde laut sächsischem Innenministerium Ende 2023 anerkannt. Er wohnte den Angaben zufolge in einer Flüchtlingsunterkunft und war wegen kleinerer Straftaten "der allgemeinen Kriminalität" polizeibekannt.