Studie des Familienministeriums Angebot für Kinderbetreuung reicht nicht aus
Die Zahl der in Kitas betreuten Kinder hat einen neuen Höchststand erreicht. Doch der Bedarf an Betreuungsplätzen übersteigt weiterhin das Angebot, wie eine Studie des Familienministeriums zeigt.
Die Zahl der betreuten Kinder in Tagesstätten ist im Jahr 2022 auf ein neues Rekordniveau gestiegen. Dennoch wird vielen Eltern der Wunsch nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind nicht erfüllt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Bundesfamilienministeriums.
Je nach Altersgruppe der Kinder fällt der Bedarf an einem Betreuungsplatz unterschiedlich aus, besonders hoch in den Gruppen der Kinder unter drei Jahren und im Grundschulalter: 49,1 Prozent der Eltern von unter dreijährigen Kindern hatten Bedarf an einem Platz, die Betreuungsquote lag aber nur bei 35,5 Prozent. Bezogen auf Kinder im Grundschulalter äußerten 73 Prozent der Eltern einen Betreuungsbedarf. Einen Hort- oder Ganztagsplatz besuchten hingegen nur 55 Prozent.
Wie viele Eltern einen Platz wünschen, hängt vom Alter der Kinder ab: Je älter das Kind ist, desto häufiger äußerten Eltern einen Betreuungsbedarf. So hätten sich 64,9 Prozent der Eltern von einjährigen Kindern und 80,7 Prozent der Eltern von zweijährigen Kindern im Jahr 2022 einen Betreuungsplatz für ihr Kind gewünscht.
Paus: Betreuungslücke in Kitas und Grundschulen
"Praktisch jedes Kind von drei Jahren bis zum Schuleintritt wird in einer Kita betreut. Bundesweit sind es 92 Prozent", sagte Familienministerin Lisa Paus mit Blick auf die Studie - auch wenn der Bedarf bei 96,5 Prozent lag. In Zahlen: Gut 2,65 Millionen Kinder besuchten demnach im vergangenen Jahr ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Das waren rund 39.000 Kinder mehr als im Vorjahr.
"Richtig ist aber auch, es gibt nach wie vor eine Betreuungslücke, in den Kitas, aber auch im Bereich der Grundschulen", sagte die Grünen-Politikerin mit Blick auf die hohe Nachfrage. Insgesamt besteht also in allen Altersgruppen weiterhin eine Versorgungslücke.
Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschulplatz
Mit Blick auf die Grundschulkinder ist der Familienministerin zufolge die Einführung eines Rechtsanspruchs auf den Ganztagsgrundschulplatz umso wichtiger. "Das ist die nächste Priorität", sagte sie. Bund und Länder hatten 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen, der aber erst ab 2026 schrittweise eingeführt werden soll.
Grundlage für die in der Studie angeführten Daten ist eine Befragung von etwa 35.000 Eltern von Kindern bis zu zehn Jahren. Der Stichtag der Erhebung war der 1. März 2022.