Polizeibeamte stehen an einer Absperrung an der Kreisstraße 22 rund einen Kilometer von dem Tatort, an dem zwei Polizeibeamte durch Schüsse getötet wurden.

Urteil im Fall Kusel erwartet Ein Schock nicht nur für die Polizei

Stand: 30.11.2022 04:02 Uhr

Das Landgericht Kaiserslautern will heute sein Urteil im Prozess um den mutmaßlichen Polizistenmord von Kusel sprechen. Die Tat hatte ganz Deutschland erschüttert. Für die Polizei war sie eine Zäsur.

Auf der Kreisstraße 22 im rheinland-pfälzischen Landkreis Kusel ist in der Regel nicht viel los. Am Morgen gibt es nur etwas Berufsverkehr. Aber am 31. Januar dieses Jahres ist alles anders: Die Kreisstraße ist gesperrt. Schwerbewaffnete Spezialeinheiten patrouillieren im nasskalten Nieselregen. In der Nähe einer Unterführung sichern Ermittler Spuren. Hier waren in der Nacht zwei Polizeibeamte erschossen worden.  

Die Nachricht sorgte damals bundesweit für Entsetzen. In Bremen atmet Jochen Kopelke tief durch. Er ist Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. "Der Gedanke an die Tat, den Mord an unseren beiden Kollegen, noch heute sitzt der Schock sehr tief, nicht nur bei mir", sagt der 38-Jährige.  

Die Tat von Kusel hatte laut Kopelke unmittelbar Konsequenzen für die Polizei in ganz Deutschland. "Die Kollegen gehen jetzt noch fokussierter in die Einsätze. Wir achten verstärkt auf die Eigensicherung." Zudem sei die Ausrüstung und das Training für die Beamten überprüft worden. Kusel beschäftigt Polizei und Öffentlichkeit - bis heute. 

"Hinrichtungscharakter"

Knapp zehn Monate nach der Tat will das Landgericht Kaiserslautern heute das Urteil gegen die zwei Beschuldigten sprechen. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten Andreas S. lebenslange Haft.  

Die Vorwürfe wiegen schwer. Andreas S. habe beide Polizeibeamten getötet - bei einer Verkehrskontrolle. Zunächst soll Andreas S. die 24-jährige Polizeianwärterin mit einem Schuss schwer verletzt haben. Danach habe er laut Ermittlungen ihren 29-jährigen Oberkommissar in einem Feuergefecht verletzt und dann mit einem Schuss in den Kopf getötet. Im Anschluss habe der Hauptangeklagte dann die noch lebende Beamtin getötet - mit einem Schuss in das Gesicht. Oberstaatsanwalt Stefan Orthen spricht von "Hinrichtungscharakter". Neben mehreren Mordmerkmalen sei damit auch die besondere Schwere der Schuld erwiesen, so Orthen.  

Der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam ordnet das juristisch ein. "Wenn das Gericht Andreas S. wegen Mordes verurteilt, steht darauf zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe. Falls das Gericht zusätzlich die besondere Schwere der Schuld feststellt, würde das bedeuten: Damit fällt die Chance weg, dass er nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann", so Bräutigam. "Er müsste also länger im Gefängnis bleiben. Wie lange genau, kann man heute noch nicht sagen. Voraussetzung wäre jedenfalls immer, dass von ihm keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht." 

Nach Überzeugung der Ermittler geschah die Tat aus Habgier. "Die Tötung der Polizisten diente außerdem der Verdeckung der gewerbsmäßigen Wilderei", hatte Orthen in seinem Plädoyer erklärt. Andreas S. hatte große finanzielle Schwierigkeiten und bestritt sein Leben offenbar mit den Einnahmen aus dem Verkauf des erlegten Wildes. Im Kastenwagen hatten die beiden Beamten geschossene Rehe und Hirsche entdeckt. Das wurde ihnen laut Akten zum Verhängnis. 

Zunächst wurde auch gegen den Mitangeklagten Florian V. wegen Mordes ermittelt. Der 33-jährige scheint aber nur Helfer bei der Wilderei gewesen zu sein. Er könnte sogar straffrei bleiben. Wie kann das sein? "Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, ihn wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei zu verurteilen, aber von einer Strafe abzusehen. Sollte das Gericht dem folgen, wäre das kein Freispruch", erklärt Frank Bräutigam. "Er würde schuldig gesprochen, aber es gäbe keine Sanktion. Laut Gesetz wäre so ein Absehen von Strafe hier möglich, wenn Florian V. mit seiner Aussage aus Sicht des Gerichts maßgeblich dazu beigetragen hat, den Hauptangeklagten zu überführen." 

Gewalt auf der Straße und Hass im Netz

Im Internet war der Tod der jungen Polizisten teils bejubelt worden. Es wurde auch zu neuer Gewalt aufgerufen. Beim Landeskriminalamt in Mainz wurde daraufhin die Arbeitsgruppe "Hate Speech" eingerichtet. Schon wenige Tage später hatte die Gruppe rund 400 entsprechende Fälle im Internet aufgedeckt.  

So wurde kurz nach der Tat ein 55-Jähriger vorübergehend festgenommen. Er hatte auf Facebook aufgerufen, Polizeibeamte aus dem Hinterhalt zu beschießen und wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Mehr als 200 weitere Ermittlungsverfahren laufen. Der rheinland-pfälzische Innenminister Ebling will weiter gegen Gewaltaufrufe im Netz vorgehen. "Dass die Angehörigen und Freunde auch noch miterleben mussten, wie die beiden Opfer in menschenverachtender Weise verächtlich gemacht wurden, ist auch fast zehn Monate nach der Tat kaum zu glauben." 

Mehr Angriffe auf Polizisten

GdP-Chef Kopelke lobt das rasche Vorgehen der Behörden: "Wir sehen an den Ereignissen von Kusel, dass die Gewalt auf der Straße unmittelbar auf das Internet wirkt. Dort keimen sofort Hass und Hetze auf, damit weitere Straftaten. Wir brauchen eine schnelle Intervention der Polizei auch im digitalen Raum. Hier ist die Polizei jedoch nicht gut aufgestellt, weil selbst der Politik noch nicht klar ist, wie sie dagegen wirksam vorgehen soll." 

ARD-Rechtsexperte Bräutigam sieht hier aber auch teils Defizite bei der Polizei: "Der Fall Kusel hat nochmal krass vor Augen geführt, wie groß das Problem mit Beleidigungen im Netz ist. Spezielle Ermittlungseinheiten aufzubauen, ist ein richtiger Weg. Aber solange noch immer Menschen auf Polizeidienststellen zum Teil mit ihren Anzeigen abgewiesen werden, weil dort das Problembewusstsein fehlt, ist aus meiner Sicht noch viel Luft nach oben."    

Das Bundeskriminalamt erfasst auch Angriffe gegen Polizeibeamte. Die Zahlen steigen konstant. Im vergangenen Jahr gab es 39.649 erfasste Taten - ein neuer Höchststand. "Das Strafmaß ist in vielen Bereichen hoch. Das sollte aber auch von den Gerichten ausgeschöpft werden. Das hätte auch Signalwirkung in bestimmte Kreise hinein", so GdP-Chef Kopelke.   

Hauptangeklagter: Es war Notwehr

Im Prozess hatte Andreas S. die Tat als Notwehr dargestellt. Zudem macht er Florian V. für den Tod der Beamtin verantwortlich. "Ich werde zu Unrecht des Mordes angeklagt", so der Hauptangeklagte. Seine Verteidigung argumentierte, es handele sich maximal um Körperverletzung mit Todesfolge. Man setze auf ein "gerechtes Urteil", ohne jedoch beim Strafmaß konkret zu werden.

"Die Überraschung war für mich, dass Andreas S. sich auf eine Art Notwehrlage berufen hat, in der er sich gegen Schüsse der Polizei habe verteidigen müssen. Das wird ein entscheidender Punkt bei der Urteilsverkündung, ob das Gericht ihm in diesem Punkt glaubt oder nicht", analysiert Bräutigam. Das Urteil des Landgerichtes wird für Mittwochvormittag gegen 10.30 Uhr erwartet.

Alexandra Dietz, SWR, 30.11.2022 06:56 Uhr