Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Lindemann lässt Anschuldigungen zurückweisen
Rammstein-Sänger Lindemann hat über seine Anwälte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs als "unwahr" zurückweisen lassen. Wegen der Anschuldigungen wolle man gegen "einzelne Personen" rechtliche Schritte einleiten.
Rammstein-Sänger Till Lindemann weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Seine Interessen lässt der 60-Jährige nun anwaltlich vertreten. Das gaben die Berliner Rechtsanwälte Simon Bergmann und Christian Schertz bekannt.
"In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben", heißt es darin. "So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.-o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr."
Die Anwälte kündigten juristische Konsequenzen an. "Wir werden wegen sämtlicher Anschuldigungen dieser Art umgehend rechtliche Schritte gegen die einzelnen Personen einleiten."
Schilderung sexueller Handlungen auf After-Show-Partys
Mehrere Frauen hatten in den vergangenen Tagen - teilweise anonym - Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Lindemann erhoben. Die Frauen schilderten Situationen, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Laut der Anschuldigungen seien junge Frauen während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur After-Show-Party kommen wollen. Dabei soll es nach Schilderungen einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein.
In einer Stellungnahme von Rammstein hieß es bereits vor einigen Tagen, die Vorwürfe hätten sie sehr getroffen und man nehme sie außerordentlich ernst. "Unseren Fans sagen wir: Es ist uns wichtig, dass Ihr euch bei unseren Shows wohl und sicher fühlt - vor und hinter der Bühne."
Weiter hieß es in dem Schreiben: "Wir verurteilen jede Art von Übergriffigkeit und bitten euch: beteiligt euch nicht an öffentlichen Vorverurteilungen jeglicher Art denen gegenüber, die Anschuldigungen erhoben haben. Sie haben ein Recht auf ihre Sicht der Dinge." Auch die Band habe aber ein Recht - nämlich ebenfalls nicht vorverurteilt zu werden.