Coronavirus Wann die Isolation enden soll
Die Isolationszeiten für Corona-Infizierte sollen verkürzt werden. Ab wann sollen Menschen wieder unter Menschen - und welche Regeln ersetzen bald die alten? Ein Überblick.
Was ändert sich?
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich bereits darauf verständigt, das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte neue Empfehlungen zur Länge der Isolation nach einer Coronaerkrankung - nun sollen die Länder die Regeln konkret umsetzen. Nach der RKI-Leitlinie könnten künftig Infizierte bereits nach fünf Tagen wieder unter Menschen. Ein negativer Test ist nur mehr eine "dringende Empfehlung". Die Isolation soll weiterhin von den Gesundheitsämtern angeordnet werden.
Wer nur Kontakt mit einem Infizierten hatte, soll für fünf Tage möglichst wenige Kontakte mit Menschen haben - ein Freitesten ist nicht verpflichtend. Es wird aber empfohlen, dass sich Betroffene täglich zur Sicherheit mit einem Antigenschnelltest testen. Vor allem sollten Kontakte mit Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf vermieden werden, so das RKI.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, weiterhin gibt es besondere Regeln für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Sie müssen 48 Stunden lang symptomfrei sein und dürfen frühestens am fünften Tag und nach einem verpflichtenden negativen Antigen- oder PCR-Test wieder arbeiten. Ein PCR-Test muss negativ sein oder einen Ct-Wert >30 vorweisen.
Beschäftigte, die Kontakt zu Infizierten hatten, müssen sich täglich vor Dienstantritt bis zum fünften Tag testen.
Wie waren die Regeln bisher?
In vielen Bundesländern galt bislang die Regelung, dass die Isolation für Corona-Infizierte nach sieben Tagen durch Freitesten beendet werden kann. Ansonsten endet die Isolation nach zehn Tagen. Doch in einigen Ländern gibt es bereits geänderte Regeln.
Zwischenzeitlich hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach bereits ein generelles Ende der Pflicht-Isolation angekündigt - es aber später wieder zurückgenommen.
Welche Tests sollen verwendet werden?
Neben den PCR-Tests sind auch Schnelltests erlaubt. Das RKI hat die empfohlenen Schnelltests in einer Liste zusammengefasst.
Wie lautet die Begründung?
Lauterbach begründet dies mit den kürzeren Krankheitsverläufen der aktuellen Omikron-Variante BA.2. Die weiterhin vorgesehene Anordnung durch die Gesundheitsämter sei hingegen ein Signal, um deutlich zu machen, dass es sich bei Corona nicht um eine Grippe oder eine Erkältung handele. Wenn jemand infiziert auf Menschen zugehe, "dann gefährdet er de facto ihr Leben", sagte Lauterbach. Die Minister von Bund und Ländern verwiesen vergangene Woche auch auf die zunehmende Immunität in der Bevölkerung und die milderen Corona-Verläufe mit der Omikron-Variante.
Wie sind die Reaktionen?
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen. "Eine Freitestung von medizinisch-pflegerischem Personal auch durch Bürgertests darf es nicht geben", sagte Vorstand Eugen Brysch. Millionen Menschen der vulnerablen Gruppe, die in der Regel zu Hause lebten, bräuchten Schutz und Sicherheit. "Sie dürfen nur von nichtinfektiösen Menschen versorgt werden. Ein Schnelltest kann das nicht garantieren." Er fordert eine Freitestung nur mit PCR-Test.
Dem Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, geht die Regelung hingegen nicht weit genug. Nach fünf Tagen Isolation sollten die Menschen ohne zusätzliche Freitestung wieder zur Arbeit gehen können - "auch in Pflegeheimen und Kliniken", sagte er der "Rheinischen Post".
Was machen die Länder?
Die konkreten Regelungen nach der Empfehlung legen die Länder fest. Mehrere Bundesländer wie Bayern und Sachsen haben ihre Regelungen bereits angepasst. Unter anderem in Bayern wurde die bisherige verpflichtende Isolation von Infizierten bereits von zehn Tagen auf fünf Tage reduziert - 48 Stunden vorher muss man symptomfrei sein. Auch in Hessen beträgt die Zeit der Isolation für Infizierte bereits nur noch fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr verpflichtend. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.
Aus Bayern kommt dennoch Kritik: "Wir sehen die Freitestungsfrage etwas anders als der Bundesgesundheitsminister", sagte Holetschek der "Rheinischen Post". Eine grundsätzliche und allgemeine Empfehlung, sich nach Isolationsende bei Symptomfreiheit freizutesten, sei in Bayern nicht vorgesehen. Unter anderem auch Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen wollten genauso verfahren.